Wertsachenversicherung (Valuables Insurance)
Die Wertsachenversicherung deckt Schmuck, Kunstgegenstände, Sammlungen und andere besonders wertvolle bewegliche Gegenstände über die üblichen Sublimiten der Hausratversicherung hinaus.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Allgefahren
- Versichertes Interesse
- Besonders wertvolle bewegliche Gegenstände (Schmuck, Uhren, Kunst, Pelze, Sammlungen), deren Wert die in der Hausratversicherung üblichen Sublimiten übersteigt.
- Bemessungsgrundlage
- Deklarierter Wert je Gegenstand / Gesamtversicherungssumme, Sicherungsmassnahmen am Standort (Tresor, Alarmanlage), Objektkategorie (Schmuck, Kunst, Uhren, Instrumente), Schaden- und Schätzungsverlauf
- Typische Limiten
- Versicherungssumme je aufgeführtem Gegenstand auf Basis aktueller Schätzung oder Kaufwert, oft mit Gesamtlimit und Einzelsublimiten.
- Typische Selbstbehalte
- Moderater ereignisbezogener Selbstbehalt, oder keiner für einzeln aufgeführte, hochwertige Gegenstände.
- Zielsegmente
- Privatpersonen, Sammler und Kunsteigentümer, Vermögende Privatkunden
Versicherte Ereignisse
- Feuer und Einbruchdiebstahl
- Leitungswasserschäden
- Verlust und unerklärliches Verschwinden
- Beschädigung beim Transport
- Diebstahl beim Tragen oder ausser Haus
Kernausschlüsse
- Krieg und Kernenergie
- Abnutzung und allmähliche Verschlechterung
- Unerklärliches Verschwinden ohne jeglichen Indizienbeweis (bei strengeren Bedingungen)
- Beschlagnahmung und behördliche Einziehung
- Eigenschäden oder Mängel des Gegenstands selbst
Begriff
Die Wertsachenversicherung deckt Schmuck, Uhren, Kunstgegenstände, Pelze, Sammlungen und andere besonders wertvolle bewegliche Gegenstände, deren Wert die in der Hausratversicherung üblichen Sublimiten für solche Kategorien übersteigt. Sie kann als eigenständige Police oder als Zusatzdeckung zur bestehenden Hausratversicherung abgeschlossen werden und bietet einen deutlich weiteren Deckungsumfang für die betreffenden Gegenstände als die Grunddeckung.
Bewertung und Nachweis
Aufgrund der oft erheblichen und schwer allgemein bestimmbaren Werte der versicherten Gegenstände verlangen Versicherer regelmässig eine detaillierte Wertermittlung durch Kaufbelege, aktuelle Schätzgutachten oder Expertenbewertungen, insbesondere bei Kunstwerken, Antiquitäten und Sammlerstücken, deren Marktwert stark schwanken kann; einzelne Gegenstände werden dabei oft mit individuellen Versicherungssummen im Vertrag benannt.
Deckungsumfang
Die Wertsachenversicherung deckt in der Regel nicht nur die klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser, sondern häufig auch Allgefahrendeckung, die zusätzlich Schäden durch Verlust, Beschädigung bei Transport oder unerklärliches Verschwinden einschliesst; angesichts des mobilen Charakters vieler versicherter Gegenstände gilt der Versicherungsschutz zudem meist weltweit und nicht nur am Wohnsitz des Versicherungsnehmers.
Vergleich und Abgrenzung
Die Wertsachenversicherung ist eher als Erweiterung denn als Ersatz der Hausratversicherung zu verstehen: Die Grundpolice bietet nur eine begrenzte Sublimite für Schmuck, Kunst und ähnliche Gegenstände, während die Wertsachenversicherung diese Sublimite durch individuell aufgeführte Summen und einen deutlich weiteren, allgefahrenartigen Deckungsumfang ersetzt, der Verlust, Transportschäden und unerklärliches Verschwinden einschliesst. Da sie auch als vollständig eigenständige Police abgeschlossen werden kann, steht sie zudem Kunden ohne zugrunde liegenden Hausratvertrag offen, etwa für Sammlungen ausserhalb der eigenen Wohnung. Weltweite Geltung und detaillierte Bewertungsanforderungen unterscheiden sie von der weitgehend standortgebundenen, weniger dokumentationsintensiven Grunddeckung des Hausrats.