Rentenversicherung (Annuity Insurance)
Die Rentenversicherung ist eine Lebensversicherung, die dem Versicherten ab einem vereinbarten Zeitpunkt eine regelmässige lebenslange oder zeitlich befristete Rentenzahlung gewährt.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Summenversicherung
- Versichertes Interesse
- Das Langlebigkeitsrisiko, das eigene Alterskapital zu überleben; das Bedürfnis der versicherten Person nach einem stabilen, lebenslangen Einkommen ab dem vereinbarten Rentenbeginn.
- Bemessungsgrundlage
- Alter bei Vertragsbeginn, Geschlecht (soweit zulässig), Beitragshöhe, Rentenbeginn, Garantierter Rentenumwandlungssatz, Zahlungsart (Einmal- oder laufender Beitrag)
- Typische Limiten
- Die Rentenhöhe bestimmt sich aus dem angesparten Kapital und dem bei Rentenbeginn geltenden garantierten Umwandlungssatz; die meisten Verträge räumen ein Kapitalwahlrecht ein, wonach anstelle der laufenden Rente eine Einmalauszahlung gewählt werden kann.
- Zielsegmente
- Private Altersvorsorgesparer, Rentnerinnen und Rentner, Vermögende Privatkunden mit Bedarf an garantiertem lebenslangem Einkommen
Versicherte Ereignisse
- Erleben über den Rentenbeginn hinaus (laufende Rentenzahlung)
- Tod während der Aufschubphase (Todesfallleistung oder Beitragsrückgewähr)
- Tod während der Rentenbezugsphase (Rentengarantiezeit)
Kernausschlüsse
- Krieg und kriegsähnliche Ereignisse (für allfällige Todesfallzusätze)
- Falschangaben zu Alter oder Gesundheit bei Vertragsschluss
- Verlust des garantierten Rentensatzes beim Wechsel in fondsgebundene Optionen
- Anlagerisiko bei fondsgebundenen Rentenvarianten
Begriff
Die Rentenversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherten ab einem vereinbarten Rentenbeginn eine regelmässige, meist monatliche Rentenzahlung zu leisten, solange die versicherte Person lebt oder für einen vereinbarten Zeitraum. Die Ansparphase kann durch laufende Beitragszahlung oder durch einen Einmalbeitrag finanziert werden.
Ausgestaltungsformen
Verbreitet sind die aufgeschobene Rentenversicherung mit einer Ansparphase vor Rentenbeginn und die sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag; hinsichtlich der Leistungshöhe unterscheidet man klassische Rentenversicherungen mit einer garantierten Mindestverrentung sowie fondsgebundene Varianten, bei denen die Höhe der späteren Rente von der Wertentwicklung zugrunde liegender Fonds abhängt.
Langlebigkeitsrisiko und Kapitalwahlrecht
Aus Sicht des Versicherers stellt die Rentenversicherung wegen des Langlebigkeitsrisikos ein Gegenstück zur Risikolebensversicherung dar, da eine länger als erwartet lebende versicherte Person zu höheren Gesamtleistungen führt; viele Verträge räumen dem Versicherten daher ein Kapitalwahlrecht ein, wonach er anstelle der laufenden Rentenzahlung zum Rentenbeginn auch eine einmalige Kapitalauszahlung des vorhandenen Deckungskapitals wählen kann.
Vergleich und Abgrenzung
Die Rentenversicherung ist während der Ansparphase eine alternative Vorsorgeform zur Kapitallebensversicherung und zur fondsgebundenen Lebensversicherung, unterscheidet sich aber von Beginn an im Zweck: Sie wandelt Kapital in eine garantierte lebenslange Rente um, statt eine einmalige Ablauf- oder Todesfallleistung zu erbringen. Die Kapitallebensversicherung bietet mehr Flexibilität in der Verwendung der Ablaufleistung, die fondsgebundene Lebensversicherung ein höheres Ertragspotenzial zulasten der Garantien; die Rentenversicherung ist die bevorzugte Wahl, wenn der Schutz vor dem Überleben des eigenen Alterskapitals im Vordergrund steht.