Unfallversicherung (Accident Insurance)
Die Unfallversicherung leistet bei einem plötzlichen, von aussen auf den Körper einwirkenden Ereignis, das zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt, unabhängig vom Ort des Eintritts.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Summenversicherung
- Versichertes Interesse
- Die körperliche und geistige Unversehrtheit sowie die Erwerbsfähigkeit der versicherten Person gegen die Folgen einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung, unabhängig davon, wo und bei welcher Tätigkeit sie eintritt.
- Bemessungsgrundlage
- Beruf und Berufsrisikoklasse, Alter der versicherten Person, Gewählter Geltungsbereich (Berufsunfälle vs. 24-Stunden-Deckung weltweit), Gewählte Versicherungssumme für Tod und Invalidität, Zusatzdeckungen für Risikosportarten
- Typische Limiten
- Das Invaliditätskapital wird üblicherweise im Bereich von CHF/EUR 100'000 bis mehreren Millionen vereinbart, mit Progressionstabellen, die bei hohen Invaliditätsgraden ein Mehrfaches der Grundsumme auszahlen können; für schwere Fälle ist eine Rentenoption üblich.
- Zielsegmente
- Privatkunden, KMU, Industrie
Versicherte Ereignisse
- Unfalltod der versicherten Person
- Dauernde Invalidität, teilweise oder vollständig, infolge eines Unfalls
- Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit (Unfalltagegeld)
- Krankenhausaufenthalt infolge eines Unfalls
- Heilbehandlungs- und Bergungskosten infolge eines Unfalls
Kernausschlüsse
- Krankheiten ohne Unfallauslöser
- Selbstverstümmelung und Suizidversuche
- Krieg und innere Unruhen (sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen)
- Bestimmte Wagnisse, die ausgeschlossen oder mit einer Leistungskürzung belegt sind
- Infektionen ohne unfallbedingte Wunde als Ursache
Begriff
Die Unfallversicherung leistet, wenn die versicherte Person durch ein plötzliches, von aussen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (einen Unfall) eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet. Anders als die Krankenversicherung, die sämtliche Krankheiten unabhängig von ihrer Ursache abdeckt, ist die Leistungspflicht der Unfallversicherung auf den enger gefassten Unfallbegriff beschränkt; anders als die gesetzliche Unfallversicherung greift die private Unfallversicherung unabhängig davon, ob sich der Unfall während der Arbeitszeit, in der Freizeit oder im häuslichen Umfeld ereignet.
Leistungsarten
Zu den wesentlichen Leistungsarten zählen die Invaliditätsleistung, die als einmalige Kapitalzahlung oder als Unfallrente in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad ausgezahlt wird, die Todesfallleistung bei unfallbedingtem Tod der versicherten Person, das Unfalltagegeld zum Ausgleich vorübergehender Erwerbsunfähigkeit sowie das Krankenhaustagegeld für die Dauer eines stationären Aufenthalts nach einem Unfall.
Bemessung der Invaliditätsleistung
Die Bemessung der Invaliditätsleistung erfolgt regelmässig anhand einer vertraglich vereinbarten Gliedertaxe, die für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade vorsieht; bei einer Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder bei nicht in der Gliedertaxe erfasster Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung nach dem Grad der Beeinträchtigung der gesamten körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Vergleich und Abgrenzung
Die private Unfallversicherung ist das individuell gezeichnete Gegenstück zur Gruppenunfallversicherung, die ein Unternehmen oder Verband für einen definierten Personenkreis abschliesst; beide bieten weitgehend dieselben Leistungsarten und sind grösstenteils austauschbar, weshalb Arbeitgeber meist einen der beiden Vertriebswege statt einer Kombination für dieselbe Person wählen. Sie wird regelmässig durch die Insassenunfallversicherung ergänzt, die eine fahrzeugspezifische Deckung für Insassen hinzufügt, durch die Kinderinvaliditätsversicherung, die den Leistungsauslöser für Kinder auf Krankheit erweitert, sowie durch die UVG-Zusatzversicherung, die die gesetzliche Schweizer Unfallversicherung um Kapitalleistungen und Lohnbestandteile ergänzt, die diese nicht abdeckt.