Deckung

Mietausfallversicherung (Loss of Rent Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Mietausfallversicherung ersetzt dem Eigentümer eines Gebäudes den entgangenen Mietertrag, wenn eine vermietete Immobilie infolge eines versicherten Sachschadens vorübergehend nicht nutzbar ist.

Vergleichsprofil

Trigger
Occurrence (Schadenereignis)
Versichertes Interesse
Der laufende Mietertrag des Gebäudeeigentümers für ein vermietetes Objekt, das infolge eines versicherten Sachschadens unbewohnbar oder nicht nutzbar wird.
Bemessungsgrundlage
Ortsübliche Jahresmiete des versicherten Objekts, Anzahl Mieteinheiten, Leistungsdauer, Qualität des zugrunde liegenden Gebäuderisikos
Typische Limiten
Versicherungssumme auf Basis der ortsüblichen Jahresmiete, die Leistungsdauer ist meist auf 12 bis 24 Monate begrenzt.
Typische Selbstbehalte
Zeitlicher oder ereignisbezogener Selbstbehalt, abgestimmt auf die zugrunde liegende Gebäudepolice.
Zielsegmente
Private Vermieter, Immobilieninvestoren, Immobilienverwaltungen

Versicherte Ereignisse

  • Feuer und Explosion
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden (soweit über die Gebäudepolice versichert)
  • Weitere über die zugrunde liegende Gebäudeversicherung gedeckte Gefahren

Kernausschlüsse

  • Schäden ohne zugrunde liegenden versicherten Gebäudeschaden
  • Mietausfall durch Leerstand ohne Bezug zu einem versicherten Ereignis
  • Mieterinsolvenz / Zahlungsausfall (Deckung über Mietgarantieprodukte)
  • Krieg und Kernenergie
  • Schäden nach Ablauf der Leistungsdauer

Begriff

Die Mietausfallversicherung ersetzt dem Eigentümer einer vermieteten Immobilie den entgangenen Mietertrag für den Zeitraum, in dem das Objekt infolge eines versicherten Sachschadens (z. B. Feuer, Leitungswasser oder Sturm) nicht bewohnbar oder nicht nutzbar ist und der Mieter deshalb berechtigt ist, die Miete zu mindern oder den Mietvertrag zu kündigen.

Bedeutung als Ertragsausfalldeckung für Immobilienbesitzer

Die Mietausfallversicherung ist das Pendant zur Betriebsunterbrechungsversicherung gewerblicher Unternehmen: Während Letztere den Ertragsausfall eines produzierenden Betriebs absichert, sichert die Mietausfallversicherung den laufenden Ertrag einer vermieteten Immobilie und schützt damit die Kapitaldienstfähigkeit des Eigentümers, insbesondere bei fremdfinanzierten Objekten.

Ausgestaltung und Leistungsdauer

Die Versicherungssumme richtet sich in der Regel nach der ortsüblichen Jahresmiete des versicherten Objekts, wobei die Leistungsdauer meist auf einen Zeitraum von zwölf bis 24 Monaten begrenzt ist, der der erwarteten Wiederherstellungsdauer des Gebäudes nach einem Grossschaden entspricht.

Vergleich und Abgrenzung

Die Mietausfallversicherung ist das Pendant der Betriebsunterbrechungsversicherung für Immobilienbesitzer: Beide entschädigen entgangenen Ertrag nach einem versicherten Sachschaden, doch die Mietausfallversicherung sichert den Mietertrag eines vermieteten Gebäudes statt den Betriebsgewinn eines produzierenden Unternehmens. Sie setzt stets einen versicherten Sachschaden an der zugrunde liegenden Gebäudeversicherung voraus – Wohngebäudeversicherung oder, in Schweizer Monopolkantonen, kantonale Gebäudeversicherung – und ergänzt diese damit, statt sie zu ersetzen: Ohne gedeckten Gebäudeschaden besteht kein versicherter Mietausfall. Mieterausfälle durch Zahlungsunfähigkeit oder Leerstand ohne Sachschadenbezug fallen nicht unter die Deckung und erfordern eine gesonderte Mietgarantie oder Kreditversicherung.