Deckung

Kautionsversicherung (Surety/Bond Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die Kautionsversicherung ersetzt für den Versicherungsnehmer eine bar zu leistende Sicherheit, indem der Versicherer als Bürge oder Garant gegenüber einem Dritten (Begünstigten) für die Erfüllung einer Verpflichtung einsteht.

Vergleichsprofil

Versichertes Interesse
Das Interesse des Begünstigten an der Erfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung durch den Versicherungsnehmer, abgesichert dadurch, dass der Versicherer anstelle einer Barsicherheit oder Bankbürgschaft als Bürge oder Garant einsteht.
Bemessungsgrundlage
Bürgschaftssumme und Laufzeit, Bonität des Versicherungsnehmers (bonitätsbasiert, ähnlich der Kreditversicherung), Bürgschaftsart (Erfüllung, Gewährleistung, Anzahlung, Zoll), Branche (z. B. Bau, Reise, Zoll)
Typische Limiten
Bürgschaftssumme meist als Prozentsatz des Vertragswerts (z. B. 5-15 Prozent bei Vertragserfüllungsbürgschaften) oder der abzusichernden Zollabgaben/Kundengelder festgelegt.
Zielsegmente
KMU, Baugewerbe, Industrie, Import-/Exportunternehmen und Logistik

Versicherte Ereignisse

  • Nichterfüllung eines Bauvertrags (Vertragserfüllungsbürgschaft)
  • Mängel während der Gewährleistungsfrist (Gewährleistungsbürgschaft)
  • Nichtrückzahlung einer Anzahlung bei Nichtlieferung (Anzahlungsbürgschaft)
  • Nichtabführung von Einfuhrabgaben bei Zollbürgschaften (z. B. Carnet A.T.A.)
  • Nichtrückerstattung treuhänderisch gehaltener Kundengelder (z. B. Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern, Treuhandkonten von Immobilienmaklern/Bauträgern)

Kernausschlüsse

  • Schäden aus der Insolvenz des Versicherungsnehmers, soweit die Bürgschaft selbst Gegenstand des Insolvenzanspruchs ist
  • Verpflichtungen ausserhalb des in der Bürgschaftsurkunde definierten Umfangs
  • Arglistige Täuschung beim Abschluss des Grundvertrags

Begriff

Die Kautionsversicherung ermöglicht es einem Unternehmen, anstelle einer klassischen Bankbürgschaft oder Barhinterlegung eine vom Versicherer ausgestellte Bürgschaft oder Garantie zur Absicherung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen gegenüber einem Dritten (Begünstigten) zu stellen. Der Versicherer übernimmt hierbei wirtschaftlich eine kreditähnliche Haftungsfunktion, ohne dass eine klassische Risikoübertragung im engeren versicherungsrechtlichen Sinne stattfindet.

Typische Anwendungsfälle

Zu den häufigsten Bürgschaftsarten zählen Vertragserfüllungsbürgschaften (Performance Bonds), Gewährleistungsbürgschaften, Anzahlungsbürgschaften sowie Zollbürgschaften; im Baugewerbe sind Kautionsversicherungen ein etabliertes Instrument, um Auftraggebern die Erfüllung von Bauverträgen abzusichern, ohne dass der Auftragnehmer eigene Liquidität als Barsicherheit binden muss. Anzahlungsbürgschaften sichern dabei speziell den Käufer ab: Leistet er eine Vorauszahlung, garantiert die Bürgschaft die Rückzahlung, falls der Lieferant seine Leistung nicht vertragsgemäss erbringt.

Zollbürgschaften und das Carnet-A.T.A.-Verfahren

Eine besondere Form der Kautionsversicherung sind Zollbürgschaften, die im internationalen Warenverkehr benötigt werden. Beim Carnet-A.T.A.-Verfahren, dem international genormten Zollpassierscheinheft für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Waren wie Messegut, Berufsausrüstung oder Warenmustern, verbürgt sich in Deutschland die Industrie- und Handelskammer (IHK) gegenüber den ausländischen Zollverwaltungen für die Einfuhrabgaben; das damit verbundene Zahlungsrisiko deckt die IHK wiederum durch eine Rückversicherung bei einem spezialisierten Kautionsversicherer ab, sodass Carnet-Nehmer bei Antragstellung faktisch eine Kautionsversicherung abschliessen.

Rückgriffsrecht des Versicherers

Im Unterschied zur klassischen Schadenversicherung besteht bei der Kautionsversicherung im Falle einer Inanspruchnahme durch den Begünstigten regelmässig ein vertraglich vereinbartes Rückgriffsrecht des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer, da die Leistung des Versicherers wirtschaftlich einer Kreditgewährung entspricht und nicht auf einer echten Übernahme des zugrunde liegenden wirtschaftlichen Risikos beruht.

Vergleich und Abgrenzung

Die Kautionsversicherung wird regelmässig durch die Kreditversicherung ergänzt: Beide stützen sich auf die Bonitätsprüfungskompetenz des Versicherers, doch die Kautionsversicherung sichert die Erwartung eines Dritten, dass der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung erfüllt, während die Kreditversicherung die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers gegen den Zahlungsausfall eines Abnehmers schützt. Aufgrund des Rückgriffsrechts des Versicherers steht die Kautionsversicherung wirtschaftlich einer Bankbürgschaft oder Kreditlinie näher als einer klassischen Risikotransferversicherung; Unternehmen setzen beide Instrumente daher typischerweise ergänzend im Rahmen des Working-Capital- und Gegenparteirisikomanagements ein.