Employment Practices Liability Insurance (EPLI)
EPLI deckt Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber wegen rechtswidriger arbeitsrechtlicher Praktiken wie Diskriminierung, Belästigung oder unrechtmässiger Kündigung.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Claims-made (Anspruchserhebung)
- Versichertes Interesse
- Das Vermögensrisiko des Arbeitgebers aus Schadenersatzansprüchen aktueller oder ehemaliger Arbeitnehmender wegen rechtswidriger arbeitsrechtlicher Praktiken im Anstellungsverhältnis.
- Bemessungsgrundlage
- Anzahl Mitarbeitende, Lohnsumme und Umsatz, Rechtsordnung, insbesondere US-Exponierung, Schaden- und Arbeitsrechtsprozesshistorie
- Typische Limiten
- Aggregatlimite pro Versicherungsperiode, bei KMU meist im niedrigen einstelligen Millionenbereich, bei multinationalen Arbeitgebern mit US-Personal deutlich höher.
- Typische Selbstbehalte
- Selbstbehalt je Anspruch, häufig pro anspruchstellender Person statt pro Versicherungsperiode festgelegt.
- Zielsegmente
- KMU, Multinationale Konzerne, Unternehmen mit US-Mitarbeitenden oder -Aktivitäten
Versicherte Ereignisse
- Diskriminierungsvorwürfe (Alter, Geschlecht, Behinderung, Herkunft, Religion)
- Vorwürfe sexueller oder sonstiger Belästigung
- Unrechtmässige Kündigung und faktische Zwangskündigung
- Mobbing und feindliches Arbeitsumfeld
- Vergeltungsmassnahmen gegen Hinweisgeber
Kernausschlüsse
- Vorsätzliche diskriminierende Handlungen des Versicherten
- Personenschäden und Berufskrankheiten (anderweitig versichert)
- Kollektivarbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Gesetzliche Bussen und Strafen
- Vor Vertragsbeginn bekannte Umstände
Begriff
Employment Practices Liability Insurance (EPLI) deckt Schadenersatzansprüche von aktuellen oder ehemaligen Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber, die sich aus rechtswidrigen arbeitsrechtlichen Praktiken ergeben, etwa aus Diskriminierung, sexueller oder sonstiger Belästigung, unrechtmässiger Kündigung, Mobbing oder Vergeltungsmassnahmen gegen Hinweisgeber.
Herkunft und internationale Verbreitung
EPLI hat ihren Ursprung im US-amerikanischen Recht, in dem Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber wegen Diskriminierung und ähnlicher Praktiken traditionell eine grosse praktische und finanzielle Bedeutung haben; die Deckung gewinnt zunehmend auch in Europa an Bedeutung, wo arbeitsrechtliche Streitigkeiten allerdings meist über die gesetzliche oder private Rechtsschutzversicherung sowie begrenzt über die D&O-Versicherung abgedeckt werden.
Abgrenzung zu anderen Haftpflichtdeckungen
EPLI ist von der D&O-Versicherung abzugrenzen, die primär Organe und Führungskräfte gegen Ansprüche wegen Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Leitungstätigkeit schützt, sowie von der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung, die typischerweise arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit eigenen Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers ausdrücklich ausschliesst; EPLI schliesst diese spezifische Deckungslücke.
Vergleich und Abgrenzung
EPLI schützt den Arbeitgeber gegen Schadenersatzansprüche der eigenen Arbeitnehmenden, während der Arbeits-Rechtsschutz die Prozesskosten des Arbeitnehmenden (oder, in gewerblichen Varianten, des Arbeitgebers) bei der Verfolgung oder Verteidigung eines arbeitsrechtlichen Anspruchs deckt – beide Deckungen adressieren gegensätzliche Seiten desselben Verhältnisses und sind keine Substitute. EPLI wird häufig durch die D&O-Versicherung ergänzt, die Pflichtverletzungsansprüche gegen einzelne Organe abdeckt und nicht die Diskriminierungs-, Belästigungs- oder Kündigungsvorwürfe, für die EPLI konzipiert ist.