Fondsgebundene Lebensversicherung (Unit-Linked Life Insurance)
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung trägt der Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko selbst, da die Ablaufleistung unmittelbar an die Wertentwicklung gewählter Investmentfonds gekoppelt ist.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Summenversicherung
- Versichertes Interesse
- Das biometrische Risiko von Tod oder Erleben, verbunden mit der unmittelbaren Partizipation des Versicherungsnehmers an der Wertentwicklung gewählter Investmentfonds zum Zweck der Kapitalbildung.
- Bemessungsgrundlage
- Alter bei Vertragsbeginn, Höhe der garantierten Mindest-Todesfallleistung, Fondsauswahl und -allokation, Beitragshöhe, Gesundheitsdeklaration für den biometrischen Anteil
- Typische Limiten
- Die garantierte Mindest-Todesfallleistung wird meist als Prozentsatz der eingezahlten Beiträge oder des Fondsguthabens definiert; die Erlebensfallleistung kennt weder eine garantierte Mindesthöhe noch eine Obergrenze, sofern kein optionaler Garantiebaustein gewählt wurde.
- Zielsegmente
- Privatpersonen mit Kapitalwachstumsziel, Vermögende Anlegerinnen und Anleger, Altersvorsorgesparer mit Bereitschaft zum Anlagerisiko
Versicherte Ereignisse
- Tod während der Vertragslaufzeit
- Erleben des Ablauftermins
Kernausschlüsse
- Suizid innerhalb der Anfangsfrist
- Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
- Wertverluste des Fondsvermögens (trägt der Versicherungsnehmer)
- Wesentliche Falschangaben in der Gesundheitsdeklaration
Begriff
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die Beiträge des Versicherungsnehmers nach Abzug der Kosten und des Risikoanteils in ausgewählte Investmentfonds investiert werden, sodass die Höhe der Ablaufleistung unmittelbar von der Wertentwicklung dieser Fonds abhängt.
Verteilung des Kapitalanlagerisikos
Anders als bei der klassischen Kapitallebensversicherung, bei der der Versicherer eine garantierte Mindestverzinsung zusagt und selbst das Kapitalanlagerisiko trägt, trägt bei der fondsgebundenen Lebensversicherung der Versicherungsnehmer das Kapitalanlagerisiko grundsätzlich selbst; im Gegenzug partizipiert er in vollem Umfang an positiven Wertentwicklungen der gewählten Fonds, ohne durch einen Höchstrechnungszins begrenzt zu sein.
Deckungsstock und Sicherungsvermögen
Die den fondsgebundenen Verträgen zugrunde liegenden Vermögenswerte werden getrennt vom übrigen Sicherungsvermögen des Versicherers in einem eigenen Deckungsstock verwaltet, wodurch die Fondsanteile im Falle einer Insolvenz des Versicherers besonderen Schutzmechanismen unterliegen; einige Produktvarianten bieten zudem Garantiekomponenten, die eine Mindestleistung unabhängig von der Fondsentwicklung zusagen.
Vergleich und Abgrenzung
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist die anlagerisikobehaftete Alternative zur Risikolebensversicherung, die keine Kapitalbildung vorsieht, und zur klassischen Kapitallebensversicherung, die eine Mindestverzinsung garantiert, dafür aber die Partizipation an günstigen Marktentwicklungen begrenzt. Sie eignet sich für Versicherungsnehmer, die variable Ergebnisse zugunsten des vollen Ertragspotenzials und meist geringerer Garantiekosten akzeptieren, während die kapitalbildenden Alternativen vorzuziehen sind, wenn eine garantierte Mindestleistung im Vordergrund steht.