Lebensversicherung (Life Insurance)
Die Lebensversicherung ist die Versicherungssparte, die finanzielle Leistungen an den Todesfall, den Erlebensfall oder bestimmte biometrische Ereignisse des Versicherten knüpft und sowohl Risikoschutz als auch Altersvorsorge umfasst.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Summenversicherung
- Versichertes Interesse
- Das biometrische Risiko des Todes, des Erlebens eines bestimmten Zeitpunkts oder der Invalidität der versicherten Person sowie das daraus resultierende wirtschaftliche Interesse von Hinterbliebenen, Gläubigern oder dem Versicherungsnehmer an einer Kapital- oder Rentenleistung.
- Bemessungsgrundlage
- Alter bei Vertragsbeginn, Versicherungssumme oder Beitragshöhe, Gesundheitsdeklaration bzw. medizinische Risikoprüfung, Rauchstatus, Beitragszahlungsdauer
- Typische Limiten
- Die Versicherungssumme bzw. das anzusparende Kapital wird vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss frei gewählt und reicht von bescheidenen Beträgen bis zu mehreren Millionen CHF/EUR, begrenzt durch die Annahme- und Rückversicherungsrichtlinien des Versicherers.
- Zielsegmente
- Privatpersonen, Familien, Vermögende Privatkunden, Arbeitgeber (Schlüsselpersonen- und Rückdeckungsabsicherung)
Versicherte Ereignisse
- Tod während der Vertragslaufzeit
- Erleben des Ablauf- oder eines vereinbarten Alters
- Invalidität (bei kombinierten Zusatzbausteinen)
- Erreichen eines vereinbarten Rentenbeginns
Kernausschlüsse
- Suizid innerhalb der Anfangsfrist
- Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
- Wesentliche Falschangaben in der Gesundheitsdeklaration
- Vorsätzliche Tötung durch die begünstigte Person
- Teilnahme an nicht deklarierten Hochrisikosportarten oder Luftfahrt
Begriff
Die Lebensversicherung ist die Versicherungssparte, die Leistungen an biometrische Ereignisse des Lebens des Versicherten – insbesondere den Tod (Todesfall) oder das Erreichen eines bestimmten Alters bzw. das Erleben eines definierten Zeitpunkts (Erlebensfall) – knüpft. Sie dient sowohl der Absicherung der Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen eines vorzeitigen Todes als auch dem systematischen Aufbau von Altersvorsorgekapital.
Grundtypen
Zu den grundlegenden Produkttypen zählen die Risikolebensversicherung (reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil), die Kapitallebensversicherung (Kombination aus Todesfallschutz und garantierter Kapitalauszahlung), die fondsgebundene Lebensversicherung (Kapitalanlage in Investmentfonds ohne Garantiezins) sowie Rentenversicherungen, die anstelle einer Kapitalauszahlung eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen.
Aktuarielle Grundprinzipien
Die Kalkulation von Lebensversicherungsprodukten beruht auf dem versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip, wonach der Barwert der erwarteten Prämienzahlungen dem Barwert der erwarteten Versicherungsleistungen entspricht; zentrale Rechnungsgrundlagen sind dabei die Sterbetafel, der Rechnungszins sowie kalkulierte Kosten- und Stornoannahmen.
Vergleich und Abgrenzung
Als übergeordnete Versicherungssparte gliedert sich die Lebensversicherung intern in ihre Grundtypen – Risikolebensversicherung (reiner Risikoschutz), Kapitallebensversicherung und fondsgebundene Lebensversicherung (Kapitalbildung mit oder ohne Garantien) sowie Rentenversicherung (Langlebigkeitsschutz) –, die je nach Bedürfnis nach Schutz oder Sparziel weitgehend substituierbar sind. Nach aussen grenzt sich die Lebensversicherung von der Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die an krankheitsbedingte Kosten- oder Einkommensausfallereignisse anknüpfen statt an die biometrischen Ereignisse Tod oder Erleben, sowie von der betrieblichen Rückdeckung, die die Lebensversicherung als Finanzierungsinstrument für eine gesonderte arbeitsrechtliche Verpflichtung nutzt.