Deckung

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr ausüben kann.

Vergleichsprofil

Trigger
Summenversicherung
Versichertes Interesse
Die eigene Arbeitskraft der versicherten Person, konkret die Fähigkeit, den zuletzt und tatsächlich ausgeübten Beruf weiterhin auszuüben.
Bemessungsgrundlage
Beruf und Berufsgruppeneinteilung, Alter bei Vertragsbeginn, Gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitsdeklaration bzw. medizinische Risikoprüfung, Rauchstatus, Gewählte Wartezeit
Typische Limiten
Die vereinbarte Rente wird nach den Annahmerichtlinien der Versicherer meist auf rund 70-80% des Nettoeinkommens bei Vertragsschluss begrenzt; die Versicherungssumme wird individuell verhandelt.
Typische Selbstbehalte
In manchen Tarifen gilt eine Wartezeit bis zum Rentenbeginn, und für bestimmte Ursachen wie psychische Erkrankungen kann eine verkürzte Leistungsdauer vereinbart sein.
Zielsegmente
Arbeitnehmende, Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende (Schüler-BU)

Versicherte Ereignisse

  • Krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs
  • Unfallbedingte Unfähigkeit zur Ausübung des zuletzt ausgeübten Berufs
  • Kräfteverschleiss oder chronische Erkrankungen, die die Berufsausübung verhindern

Kernausschlüsse

  • Bei Antragstellung nicht angegebene Vorerkrankungen
  • Selbst zugefügte Invalidität oder Suizidversuch
  • Krieg und innere Unruhen
  • Invalidität durch nicht deklarierte Gefahrentätigkeiten
  • Invalidität infolge Rausch- oder Suchtmittelmissbrauchs

Begriff

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt dem Versicherungsnehmer eine vereinbarte monatliche Rente, wenn dieser krankheits-, verletzungs- oder kräfteverschleissbedingt seinen zuletzt konkret ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in nennenswertem Umfang ausüben kann.

Abgrenzung zu anderen Leistungsauslösern

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist strikt von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu unterscheiden, die auf die Fähigkeit abstellt, überhaupt noch am Arbeitsmarkt tätig zu sein, sowie von der Absicherung der Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehende Krankschreibungen abdeckt. Massgeblich für die BU-Leistung ist stets der konkret zuletzt ausgeübte Beruf, nicht ein abstrakter Verweisungsberuf.

Bedeutung für die Existenzsicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt in Deutschland als eine der wichtigsten Absicherungen gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für die meisten Berufstätigen nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit zu sichern.

Vergleich und Abgrenzung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Marktstandard der Arbeitskraftabsicherung, beruht aber auf der oft komplexen Prüfung des konkret zuletzt ausgeübten Berufs; die Grundfähigkeitsversicherung ist die Alternative für Berufsgruppen, die Versicherer für die BU schlecht einstufen oder ablehnen, da sie an den objektiveren Verlust definierter Grundfähigkeiten unabhängig vom Beruf anknüpft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird häufig durch die Krankentagegeldversicherung ergänzt, die kurzfristige, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit überbrückt, bevor eine dauerhafte Invalidität festgestellt werden kann, sodass sowohl kurz- als auch langfristiger Einkommensausfall abgedeckt ist.