Arbeits-Rechtsschutz
Der Arbeits-Rechtsschutz ist eine Leistungsart der Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche und aussergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Loss occurring (Rückversicherung)
- Versichertes Interesse
- Die Prozess- und Rechtsverfolgungskosten des Versicherten aus Arbeits- und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
- Bemessungsgrundlage
- Anzahl versicherter Personen (Kollektiv) bzw. Kopfprämie (Einzel), Umfang der gewählten Rechtsschutzbausteine, Rechtsordnung/Kostenregime der Gerichte
- Typische Limiten
- Versicherungssumme pro Fall, üblicherweise im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich, vorbehaltlich einer jährlichen Gesamtlimite.
- Typische Selbstbehalte
- Manche Tarife sehen einen moderaten Selbstbehalt pro Fall vor; viele Privatkundenprodukte sind selbstbehaltsfrei.
- Zielsegmente
- Privatpersonen/Arbeitnehmende, KMU (als Arbeitgeber- bzw. Firmenrechtsschutz)
Versicherte Ereignisse
- Kündigungs- und Entlassungsstreitigkeiten
- Abmahnungen
- Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse
- Streitigkeiten um Urlaubsansprüche
- Streitigkeiten um Betriebsrentenansprüche
Kernausschlüsse
- Streitigkeiten gesetzlicher Vertreter juristischer Personen
- Kollektivarbeits- und Dienstrechtsstreitigkeiten
- Vor Ablauf der Wartezeit bestehende oder absehbare Streitigkeiten
- Vorsätzliche Straftaten des Versicherten
Begriff
Der Arbeits-Rechtsschutz ist eine Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die die gerichtliche und aussergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen umfasst.
Typische Anlässe
Häufige Anknüpfungspunkte für rechtliche Auseinandersetzungen sind eine Kündigung, eine Abmahnung, die Erteilung eines Zeugnisses, Urlaubsansprüche oder Streitigkeiten um eine Betriebsrente. Nicht versichert sind demgegenüber regelmässig Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen sowie aus kollektivem Arbeits- und Dienstrecht.
Bedeutung
Im Arbeitsrecht besteht ein hoher Versicherungsbedarf, da die Kostenregeln des Arbeitsgerichtsprozesses von den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses abweichen und Arbeitnehmer im Streitfall häufig auf eigene Kosten prozessieren müssen, sofern keine Rechtsschutzdeckung besteht.
Vergleich und Abgrenzung
Der Arbeits-Rechtsschutz ist ein Leistungsbaustein der umfassenderen Rechtsschutzversicherung, deren Bestandteil er neben Privat-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz bildet; er wird typischerweise entweder im kombinierten Rechtsschutzpaket oder als eigenständiger Arbeitsrechtsschutz-Baustein angeboten. Er ist nicht mit EPLI zu verwechseln, die den Arbeitgeber gegen Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmenden versichert – der Arbeits-Rechtsschutz finanziert dagegen die eigenen Kosten des Versicherten bei der Verfolgung oder Verteidigung eines Anspruchs, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.