Kfz-Haftpflichtversicherung (Motor Third-Party Liability Insurance)
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter abdeckt, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht werden.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Occurrence (Schadenereignis)
- Versichertes Interesse
- Die gesetzliche Haftpflicht des Halters und des Fahrers für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden Dritter aus dem Betrieb des versicherten Kraftfahrzeugs.
- Bemessungsgrundlage
- Fahrzeugtyp, Motorleistung und Gewichtsklasse, Regionale bzw. kantonale Risikozone, Schadenfreiheitsklasse (Bonus-Malus), Alter und Fahrerfahrung des Lenkers, Jährliche Fahrleistung
- Typische Limiten
- Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sind vorgeschrieben und werden praktisch flächendeckend freiwillig auf CHF/EUR 100 Millionen oder mehr pro Ereignis für Personen- und Sachschäden zusammen aufgestockt.
- Typische Selbstbehalte
- Ansprüche des geschädigten Dritten werden ohne Selbstbehalt reguliert; Versicherer können jedoch einen internen Rückgriffs-Selbstbehalt gegenüber dem Versicherungsnehmer bei grober Fahrlässigkeit oder unberechtigten Fahrern vorsehen.
- Zielsegmente
- Privatkunden, KMU, Industrie, Internationale Flotten
Versicherte Ereignisse
- Personenschäden Dritter (Fussgänger, Velofahrer, andere Verkehrsteilnehmer)
- Sachschäden an Fahrzeugen oder Eigentum Dritter
- Reine Vermögensschäden als Folge eines gedeckten Personen- oder Sachschadens
- Im Ausland verursachte Unfälle, abgewickelt über das Grüne-Karte-System
- Ansprüche von Mitfahrern gegen den Fahrer bei dessen Verschulden
Kernausschlüsse
- Schäden am eigenen versicherten Fahrzeug
- Vorsätzlich vom Fahrer verursachte Schäden
- Teilnahme an Rennen und Geschwindigkeitswettbewerben (separate Motorsportpolice erforderlich)
- Ansprüche des Halters gegen Personen, für die er selbst haftet
- Krieg, Beschlagnahme und Kernenergie
Versicherungspflicht
- CH: SVG Art. 63 (Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung – kein Fahrzeug darf ohne bestehende Haftpflichtversicherung in den öffentlichen Verkehr gebracht werden)
- EU: Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie 2009/103/EG legt Mindestdeckungssummen fest, umgesetzt durch die Mitgliedstaaten
Begriff
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist in nahezu allen Rechtsordnungen eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Schadenersatzansprüche Dritter deckt, die aus der Halter- und Fahrerhaftung im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Sie schützt damit primär die Interessen geschädigter Dritter und nicht den Versicherungsnehmer selbst.
Deckungsumfang und Mindestversicherungssummen
Der Deckungsumfang erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Um einen europaweit einheitlichen Mindestschutz sicherzustellen, legen EU-Richtlinien Mindestdeckungssummen fest, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden; viele Versicherer bieten darüber hinaus deutlich höhere Deckungssummen als freiwillige Erweiterung an.
Grüne Karte und internationale Absicherung
Für den grenzüberschreitenden Verkehr dient das internationale Grüne-Karte-System dazu, den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland zu erbringen und die Schadenregulierung bei Auslandsunfällen über nationale Ausgleichsstellen zu koordinieren.
Vergleich und Abgrenzung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der obligatorische Kern der Kraftfahrtversicherung und reguliert ausschliesslich Ansprüche Dritter; sie entschädigt den Versicherungsnehmer weder für Schäden am eigenen Fahrzeug noch für eigene Verletzungen. Sie wird deshalb regelmässig durch die Kaskoversicherung ergänzt, die Eigenschadengefahren wie Diebstahl, Brand und Kollision abdeckt, sowie durch die Insassenunfallversicherung, die die Lücke schliesst, wenn der Fahrer selbst schuld ist und keinen eigenen Haftpflichtanspruch hat. Zusammen bilden die drei Deckungen das Standardpaket der Kraftfahrtversicherung für private und gewerbliche Fahrzeughalter.