Deckung

Kfz-Haftpflichtversicherung (Motor Third-Party Liability Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter abdeckt, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht werden.

Vergleichsprofil

Trigger
Occurrence (Schadenereignis)
Versichertes Interesse
Die gesetzliche Haftpflicht des Halters und des Fahrers für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden Dritter aus dem Betrieb des versicherten Kraftfahrzeugs.
Bemessungsgrundlage
Fahrzeugtyp, Motorleistung und Gewichtsklasse, Regionale bzw. kantonale Risikozone, Schadenfreiheitsklasse (Bonus-Malus), Alter und Fahrerfahrung des Lenkers, Jährliche Fahrleistung
Typische Limiten
Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sind vorgeschrieben und werden praktisch flächendeckend freiwillig auf CHF/EUR 100 Millionen oder mehr pro Ereignis für Personen- und Sachschäden zusammen aufgestockt.
Typische Selbstbehalte
Ansprüche des geschädigten Dritten werden ohne Selbstbehalt reguliert; Versicherer können jedoch einen internen Rückgriffs-Selbstbehalt gegenüber dem Versicherungsnehmer bei grober Fahrlässigkeit oder unberechtigten Fahrern vorsehen.
Zielsegmente
Privatkunden, KMU, Industrie, Internationale Flotten

Versicherte Ereignisse

  • Personenschäden Dritter (Fussgänger, Velofahrer, andere Verkehrsteilnehmer)
  • Sachschäden an Fahrzeugen oder Eigentum Dritter
  • Reine Vermögensschäden als Folge eines gedeckten Personen- oder Sachschadens
  • Im Ausland verursachte Unfälle, abgewickelt über das Grüne-Karte-System
  • Ansprüche von Mitfahrern gegen den Fahrer bei dessen Verschulden

Kernausschlüsse

  • Schäden am eigenen versicherten Fahrzeug
  • Vorsätzlich vom Fahrer verursachte Schäden
  • Teilnahme an Rennen und Geschwindigkeitswettbewerben (separate Motorsportpolice erforderlich)
  • Ansprüche des Halters gegen Personen, für die er selbst haftet
  • Krieg, Beschlagnahme und Kernenergie

Versicherungspflicht

  • CH: SVG Art. 63 (Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung – kein Fahrzeug darf ohne bestehende Haftpflichtversicherung in den öffentlichen Verkehr gebracht werden)
  • EU: Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie 2009/103/EG legt Mindestdeckungssummen fest, umgesetzt durch die Mitgliedstaaten

Begriff

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist in nahezu allen Rechtsordnungen eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Schadenersatzansprüche Dritter deckt, die aus der Halter- und Fahrerhaftung im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Sie schützt damit primär die Interessen geschädigter Dritter und nicht den Versicherungsnehmer selbst.

Deckungsumfang und Mindestversicherungssummen

Der Deckungsumfang erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Um einen europaweit einheitlichen Mindestschutz sicherzustellen, legen EU-Richtlinien Mindestdeckungssummen fest, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden; viele Versicherer bieten darüber hinaus deutlich höhere Deckungssummen als freiwillige Erweiterung an.

Grüne Karte und internationale Absicherung

Für den grenzüberschreitenden Verkehr dient das internationale Grüne-Karte-System dazu, den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung auch im Ausland zu erbringen und die Schadenregulierung bei Auslandsunfällen über nationale Ausgleichsstellen zu koordinieren.

Vergleich und Abgrenzung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der obligatorische Kern der Kraftfahrtversicherung und reguliert ausschliesslich Ansprüche Dritter; sie entschädigt den Versicherungsnehmer weder für Schäden am eigenen Fahrzeug noch für eigene Verletzungen. Sie wird deshalb regelmässig durch die Kaskoversicherung ergänzt, die Eigenschadengefahren wie Diebstahl, Brand und Kollision abdeckt, sowie durch die Insassenunfallversicherung, die die Lücke schliesst, wenn der Fahrer selbst schuld ist und keinen eigenen Haftpflichtanspruch hat. Zusammen bilden die drei Deckungen das Standardpaket der Kraftfahrtversicherung für private und gewerbliche Fahrzeughalter.