Deckung

Mankoversicherung (Cash Shortage Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Mankoversicherung deckt Kassenfehlbeträge von Arbeitnehmern, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Handhabung von Bargeld, Wertpapieren oder Waren betraut sind, gegenüber ihrem Arbeitgeber ab.

Vergleichsprofil

Trigger
Occurrence (Schadenereignis)
Versichertes Interesse
Die persönliche Haftung des versicherten Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber für einen ungeklärten Kassen- oder Warenfehlbetrag im Rahmen seiner Tätigkeit mit Bargeldverantwortung.
Bemessungsgrundlage
Höhe des gehandhabten Bargeld- oder Warenbestands, Funktion des versicherten Arbeitnehmers, Anzahl versicherter Arbeitnehmer
Typische Limiten
Moderate Versicherungssummen je Person und Ereignis, meist als Vielfaches des durchschnittlich gehandhabten Kassenbestands bemessen.
Typische Selbstbehalte
Ein geringer Selbstbehalt je Ereignis, sofern überhaupt vorgesehen.
Zielsegmente
Detailhandel, Bankwesen, Transport und Logistik mit Inkassotätigkeit, Hotellerie

Versicherte Ereignisse

  • Ungeklärter Kassenfehlbetrag
  • Differenz bei Inkassotätigkeiten von Aussendienstmitarbeitern mit Inkassovollmacht
  • Warenfehlbestand bei bargeldähnlicher Handhabung
  • Fehlbetrag, der bei einer Kontrolle oder Übergabe festgestellt wird

Kernausschlüsse

  • Vorsätzliches oder betrügerisches Handeln des versicherten Arbeitnehmers
  • Fehlbeträge durch Diebstahl oder Raub Dritter
  • Grobe organisatorische Mängel, die dem Arbeitgeber zuzurechnen sind
  • Bereits vom Arbeitgeber ersetzte Schäden

Begriff

Die Mankoversicherung deckt Kassenfehlbeträge (sogenannte Mankos) ab, die bei Arbeitnehmern entstehen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Handhabung von Bargeld, Wertpapieren oder Waren betraut sind, etwa Kassierer, Bankangestellte oder Aussendienstmitarbeiter mit Inkassovollmacht. Sie schützt den Arbeitnehmer vor der persönlichen Haftung gegenüber seinem Arbeitgeber für ungeklärte, aber nicht notwendigerweise auf ein vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführende Fehlbeträge.

Abgrenzung zur Vertrauensschadenversicherung

Während die Vertrauensschadenversicherung den Arbeitgeber gegen vorsätzliche, dolose Handlungen eigener Mitarbeiter (etwa Untreue oder Diebstahl) absichert, deckt die Mankoversicherung aus Sicht des Arbeitnehmers das Risiko einer verschuldensunabhängigen oder nur leicht fahrlässig verursachten Kassendifferenz ab, für die der Arbeitnehmer nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen unter Umständen trotzdem haftet.

Praktische Bedeutung

Die Mankoversicherung wird häufig vom Arbeitgeber als freiwillige Zusatzleistung für Mitarbeiter in Kassen- oder Inkassofunktionen angeboten, da sie das persönliche finanzielle Risiko der betroffenen Mitarbeiter reduziert und damit zur Mitarbeiterbindung und -motivation in Tätigkeitsfeldern mit erhöhtem Bargeldumgang beiträgt.

Vergleich und Abgrenzung

Mankoversicherung und Vertrauensschadenversicherung spiegeln dasselbe Bargeldrisiko aus zwei entgegengesetzten Perspektiven des Arbeitsverhältnisses: Die Vertrauensschadenversicherung schützt das Vermögen des Arbeitgebers vor vorsätzlichen, dolosen Handlungen eigener Mitarbeiter, während die Mankoversicherung den einzelnen Arbeitnehmer vor der persönlichen Haftung für ungeklärte, aber nicht nachweislich vorsätzliche Fehlbeträge schützt. Beide Deckungen werden typischerweise ergänzend, nicht konkurrierend, eingesetzt – ein Arbeitgeber schliesst eine Vertrauensschadenversicherung zum eigenen Schutz ab und kann zusätzlich eine Mankoversicherung als Mitarbeiterleistung anbieten –, wobei keine der beiden Deckungen die andere ersetzt, da sich versichertes Interesse und Begünstigter unterscheiden.