Deckung

Schlüsselpersonenversicherung (Key-Man-Versicherung)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Schlüsselpersonenversicherung ist eine vom Unternehmen abgeschlossene Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf eine für den Geschäftserfolg unverzichtbare Person, um den finanziellen Schaden bei deren Ausfall abzufedern.

Vergleichsprofil

Trigger
Summenversicherung
Versichertes Interesse
Das eigene wirtschaftliche Interesse des Unternehmens als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter am Fortbestand einer für den Geschäftserfolg unverzichtbaren Person.
Bemessungsgrundlage
Alter und Gesundheitszustand der Schlüsselperson, Versicherungssumme (Gehaltsvielfaches oder geschätzter wirtschaftlicher Schaden), Vertragsdauer, Beruf und Risikoklasse
Typische Limiten
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem geschätzten wirtschaftlichen Schaden – Vielfaches des Jahresgehalts, entgangener Gewinnbeitrag oder Kosten der Nachfolgesuche und -einschulung – üblicherweise im Bereich von ein bis mehreren Millionen CHF/EUR pro Schlüsselperson.
Zielsegmente
KMU, Unternehmen

Versicherte Ereignisse

  • Tod der Schlüsselperson
  • Dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. Invalidität der Schlüsselperson (soweit ein Erwerbsunfähigkeitsbaustein eingeschlossen ist)
  • Diagnose einer schweren Krankheit (soweit ein Dread-Disease-Baustein eingeschlossen ist)

Kernausschlüsse

  • Suizid innerhalb einer anfänglichen Wartezeit
  • Bei Antragstellung nicht angegebene Vorerkrankungen
  • Krieg und gefährliche Tätigkeiten, die im Rahmen der zugrunde liegenden Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitspolice ausgeschlossen sind
  • Ausscheiden der Schlüsselperson durch Kündigung oder Entlassung (kein Versicherungsfall)

Begriff

Die Schlüsselpersonenversicherung (Key-Man-Versicherung) ist eine vom Unternehmen als Versicherungsnehmer und meist auch als Bezugsberechtigten abgeschlossene Lebens- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf das Leben oder die Arbeitskraft einer für den Geschäftserfolg unverzichtbaren Person – typischerweise Geschäftsführer, Gesellschafter, führende Vertriebs- oder Entwicklungskräfte. Ziel ist es, den durch Tod oder dauerhaften Ausfall dieser Person entstehenden wirtschaftlichen Schaden (Umsatzeinbruch, Kosten für Nachfolgesuche und Einschulung, Bonitätsverlust bei Kreditgebern) durch eine rasch verfügbare Kapitalleistung abzufedern.

Versichertes Interesse und Ausgestaltung

Da das Unternehmen selbst Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist, muss ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Unternehmens am Fortbestand der versicherten Person nachweisbar sein; die Versicherungssumme wird regelmässig anhand des tatsächlichen oder prognostizierten wirtschaftlichen Schadens (Mehrfaches des Jahresgehalts, entgangener Gewinnbeitrag) bemessen. Häufig wird die Schlüsselpersonenversicherung mit einer Gesellschafterversicherung kombiniert, die im Todesfall eines Mitgesellschafters dessen Erben auszahlt und damit den verbleibenden Gesellschaftern den Erwerb der Anteile ermöglicht.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, deren Erfolg stark von einzelnen Personen abhängt, ist die Schlüsselpersonenversicherung ein wichtiges Instrument der betrieblichen Risikovorsorge und wird von Kreditgebern bei der Finanzierung zunehmend als Sicherheit gefordert; für Vermittler ist die korrekte Bemessung der Versicherungssumme anhand einer nachvollziehbaren wirtschaftlichen Schadensschätzung zentral.

Vergleich und Abgrenzung

Die Schlüsselpersonenversicherung ist keine eigene Versicherungssparte, sondern eine vom Unternehmen gehaltene Anwendung der Risikolebensversicherung und, in erweiterter Form, der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die sich durch ihre Struktur der versicherten Parteien unterscheidet: Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist das Unternehmen, nicht die Familie der Schlüsselperson, und die Versicherungssumme richtet sich nach dem betrieblichen Schaden statt nach dem Einkommensersatz für Angehörige. Sie wird regelmässig durch die Kombination einer Risikolebensversicherung für die Todesfallleistung mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung für den Invaliditätsfall ergänzt und häufig mit einer Gesellschafterversicherung gepaart, um den Erwerb des Anteils eines verstorbenen Mitgesellschafters zu finanzieren.