Deckung

Organhaftpflichtversicherung (Directors and Officers Liability, D&O)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Organhaftpflichtversicherung deckt die persönliche gesetzliche Haftung von Vorstands-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsmitgliedern für Vermögensschäden, die sie durch eine Pflichtverletzung in Ausübung ihres Amtes verursacht haben.

Vergleichsprofil

Trigger
Claims-made (Anspruchserhebung)
Versichertes Interesse
Persönliches Vermögensrisiko von Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat aus Pflichtverletzungen in Ausübung ihres Amtes, sowohl für die Innenhaftung gegenüber dem Unternehmen als auch für die Aussenhaftung gegenüber Dritten.
Bemessungsgrundlage
Bilanzsumme und Umsatz, Rechtsform und Governance-Struktur, Branche und Länderexponierung, Schadenhistorie
Typische Limiten
Eine einzige Aggregatlimite pro Versicherungsperiode, bei grösseren Unternehmen häufig geschichtet; KMU versichern meist Limiten im niedrigen einstelligen Millionenbereich, grössere Unternehmen deutlich mehr.
Typische Selbstbehalte
Selbstbehalte gelten üblicherweise nur für von der Gesellschaft getragene Innenhaftungsansprüche, nicht für die Abwehrkosten der versicherten Personen.
Zielsegmente
KMU, Familienunternehmen, Kotierte Unternehmen, Multinationale Konzerne

Versicherte Ereignisse

  • Verletzung der Sorgfaltspflicht (Business Judgment Rule)
  • Ansprüche des Unternehmens selbst (Innenhaftung)
  • Ansprüche von Gläubigern, Aktionären oder Behörden (Aussenhaftung)
  • Insolvenznahe Haftung, z. B. wegen verspäteter Antragstellung
  • Aufsichtsrechtliche und behördliche Verfahren

Kernausschlüsse

  • Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzung
  • Gesetzlich nicht versicherbare Bussen und Strafen
  • Vor Vertragsbeginn bekannte Umstände
  • Personen- und Sachschäden (anderweitig versichert)

Begriff

Die Organhaftpflichtversicherung, im internationalen Sprachgebrauch als D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) bekannt, deckt die persönliche gesetzliche Haftung von Mitgliedern der Geschäftsführung, des Vorstands und des Aufsichtsrats für Vermögensschäden, die sie einem Dritten oder dem eigenen Unternehmen durch eine schuldhafte Pflichtverletzung in Ausübung ihrer Organtätigkeit zufügen.

Innenhaftung und Aussenhaftung

Die Organhaftung umfasst zwei grundlegend verschiedene Haftungsrichtungen: die Innenhaftung gegenüber dem eigenen Unternehmen bei Verletzung der Sorgfaltspflicht (Business Judgment Rule) sowie die Aussenhaftung gegenüber Dritten, etwa Gläubigern, Aktionären oder Behörden. Da das eigene Unternehmen in vielen Rechtsordnungen sogar verpflichtet ist, Schadenersatzansprüche gegen seine eigenen Organe konsequent zu verfolgen, stellt die Innenhaftung in der Praxis das quantitativ bedeutendste Haftungsrisiko dar.

Bedeutung für Corporate Governance

Die Organhaftpflichtversicherung ist ein zentrales Element moderner Corporate Governance, da sie qualifizierten Führungskräften ermöglicht, unternehmerische Entscheidungen unter angemessener Risikobereitschaft zu treffen, ohne ihr persönliches Vermögen einem unverhältnismässigen Haftungsrisiko auszusetzen; gleichzeitig ist die Deckung regelmässig durch Ausschlüsse für vorsätzliches oder wissentliches Fehlverhalten begrenzt, um Fehlanreize zu vermeiden.

Vergleich und Abgrenzung

Die Organhaftpflichtversicherung ist die deutschsprachige Bezeichnung für dasselbe Produkt, das international als D&O-Versicherung vermarktet wird; es handelt sich um alternative Bezeichnungen ein und derselben Deckung und nicht um komplementäre Produkte, weshalb Käufer vor der Annahme einer Deckungslücke prüfen sollten, welche Bezeichnung ein Versicherer oder Programm verwendet. Die Deckung wird häufig durch die Employment Practices Liability Insurance (EPLI) ergänzt, welche Ansprüche von Arbeitnehmenden wegen rechtswidriger arbeitsrechtlicher Praktiken abdeckt – ein eigenständiges Risiko, das die meisten D&O- und Betriebshaftpflichtbedingungen ausschliessen.