Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden, die einem Dritten durch einen Berufsfehler eines Angehörigen eines freien Berufs entstehen.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Claims-made (Anspruchserhebung)
- Versichertes Interesse
- Die zivilrechtliche Haftung des Berufsträgers für Vermögensschäden sowie, in manchen Märkten, Personen- oder Sachschäden, die einem Klienten oder Dritten durch einen Berufsfehler entstehen.
- Bemessungsgrundlage
- Beruf und Spezialisierung, Umsatz oder Honorareinnahmen, Schadenhistorie, Gewählte Versicherungssumme und Rückwirkungsdatum
- Typische Limiten
- Für zahlreiche reglementierte Berufe gelten gesetzliche Mindestversicherungssummen, die häufig freiwillig aufgestockt werden, mit Summen je Schadenfall und pro Jahr.
- Typische Selbstbehalte
- Selbstbehalt je Schadenfall, bei grösseren Berufsträgergesellschaften häufig als Prozentsatz der Schadensumme.
- Zielsegmente
- Freie Berufe, Berater, Architekten und Ingenieure, Finanz- und Rechtsdienstleister
Versicherte Ereignisse
- Fehlerhafte Beratung oder falsches Fachgutachten
- Fristversäumnisse oder Verfahrensfehler
- Fehler beim Verfassen von Urkunden oder Verträgen
- Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflicht
- Fehler bei Planung, Berechnung oder Zertifizierung in technischen Berufen
Kernausschlüsse
- Vorsätzliche oder betrügerische Pflichtverletzung
- Bussen, Strafen und Strafschadenersatz
- Streitigkeiten über das eigene Honorar des Berufsträgers
- Vor Vertragsbeginn bereits bekannte Umstände oder Ansprüche
- Tätigkeiten ausserhalb der zugelassenen Berufsausübung
Versicherungspflicht
- Für zahlreiche reglementierte Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten) ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestversicherungssumme Voraussetzung für die Berufszulassung
Begriff
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt vor allem reine Vermögensschäden, die einem Dritten durch einen fachlichen Fehler eines Angehörigen eines freien oder reglementierten Berufs – etwa eines Rechtsanwalts, Steuerberaters, Architekten, Wirtschaftsprüfers oder Arztes – entstehen und für die der Berufsträger zivilrechtlich haftet.
Pflichtversicherung für viele Berufe
Für zahlreiche freie Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung, etwa für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten.
Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht
Während die Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden sowie hieraus resultierende Vermögensschäden abdeckt, konzentriert sich die Berufshaftpflichtversicherung auf reine Vermögensschäden, die aus einer fehlerhaften fachlichen Beratung oder Tätigkeit resultieren, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgesetzt wird.
Vergleich und Abgrenzung
Die Berufshaftpflichtversicherung und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung überschneiden sich stark und werden in vielen Märkten nahezu synonym oder als sich ergänzende Deckungen behandelt, da beide reine Vermögensschäden Dritter aus einer fehlerhaften beruflichen oder beratenden Tätigkeit nach dem Claims-Made-Prinzip abdecken. Im deutschsprachigen Marktgebrauch bezeichnet „Berufshaftpflicht” häufig die Deckung reglementierter freier Berufe mit gesetzlichen Mindestsummen, während „Vermögensschadenhaftpflicht” der breitere Begriff für den zugrunde liegenden Vermögensschadenauslöser ist, der für ein weiteres Spektrum beratender und vermittelnder Tätigkeiten verwendet wird; massgebend ist stets die konkrete Bedingungslage und nicht allein die Bezeichnung, und beide Deckungen sollten kombiniert werden, wenn das Risiko eines Berufsträgers sowohl Personen- und Sachschäden als auch reine Vermögensschäden umfasst.