Deckung

Berufshaftpflichtversicherung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden, die einem Dritten durch einen Berufsfehler eines Angehörigen eines freien Berufs entstehen.

Vergleichsprofil

Trigger
Claims-made (Anspruchserhebung)
Versichertes Interesse
Die zivilrechtliche Haftung des Berufsträgers für Vermögensschäden sowie, in manchen Märkten, Personen- oder Sachschäden, die einem Klienten oder Dritten durch einen Berufsfehler entstehen.
Bemessungsgrundlage
Beruf und Spezialisierung, Umsatz oder Honorareinnahmen, Schadenhistorie, Gewählte Versicherungssumme und Rückwirkungsdatum
Typische Limiten
Für zahlreiche reglementierte Berufe gelten gesetzliche Mindestversicherungssummen, die häufig freiwillig aufgestockt werden, mit Summen je Schadenfall und pro Jahr.
Typische Selbstbehalte
Selbstbehalt je Schadenfall, bei grösseren Berufsträgergesellschaften häufig als Prozentsatz der Schadensumme.
Zielsegmente
Freie Berufe, Berater, Architekten und Ingenieure, Finanz- und Rechtsdienstleister

Versicherte Ereignisse

  • Fehlerhafte Beratung oder falsches Fachgutachten
  • Fristversäumnisse oder Verfahrensfehler
  • Fehler beim Verfassen von Urkunden oder Verträgen
  • Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflicht
  • Fehler bei Planung, Berechnung oder Zertifizierung in technischen Berufen

Kernausschlüsse

  • Vorsätzliche oder betrügerische Pflichtverletzung
  • Bussen, Strafen und Strafschadenersatz
  • Streitigkeiten über das eigene Honorar des Berufsträgers
  • Vor Vertragsbeginn bereits bekannte Umstände oder Ansprüche
  • Tätigkeiten ausserhalb der zugelassenen Berufsausübung

Versicherungspflicht

  • Für zahlreiche reglementierte Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten) ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestversicherungssumme Voraussetzung für die Berufszulassung

Begriff

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt vor allem reine Vermögensschäden, die einem Dritten durch einen fachlichen Fehler eines Angehörigen eines freien oder reglementierten Berufs – etwa eines Rechtsanwalts, Steuerberaters, Architekten, Wirtschaftsprüfers oder Arztes – entstehen und für die der Berufsträger zivilrechtlich haftet.

Pflichtversicherung für viele Berufe

Für zahlreiche freie Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung, etwa für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten.

Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht

Während die Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden sowie hieraus resultierende Vermögensschäden abdeckt, konzentriert sich die Berufshaftpflichtversicherung auf reine Vermögensschäden, die aus einer fehlerhaften fachlichen Beratung oder Tätigkeit resultieren, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgesetzt wird.

Vergleich und Abgrenzung

Die Berufshaftpflichtversicherung und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung überschneiden sich stark und werden in vielen Märkten nahezu synonym oder als sich ergänzende Deckungen behandelt, da beide reine Vermögensschäden Dritter aus einer fehlerhaften beruflichen oder beratenden Tätigkeit nach dem Claims-Made-Prinzip abdecken. Im deutschsprachigen Marktgebrauch bezeichnet „Berufshaftpflicht” häufig die Deckung reglementierter freier Berufe mit gesetzlichen Mindestsummen, während „Vermögensschadenhaftpflicht” der breitere Begriff für den zugrunde liegenden Vermögensschadenauslöser ist, der für ein weiteres Spektrum beratender und vermittelnder Tätigkeiten verwendet wird; massgebend ist stets die konkrete Bedingungslage und nicht allein die Bezeichnung, und beide Deckungen sollten kombiniert werden, wenn das Risiko eines Berufsträgers sowohl Personen- und Sachschäden als auch reine Vermögensschäden umfasst.