Deckung

Kinderinvaliditätsversicherung (Child Disability Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Kinderinvaliditätsversicherung ist eine Personenversicherung, die bei dauerhafter Invalidität eines Kindes infolge von Unfall oder Krankheit eine Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente zahlt und damit die Lücke schliesst, die private Unfallversicherungen (nur Unfall) und Sozialversicherungen (keine oder geringe Invalidenleistungen für Kinder) offenlassen.

Vergleichsprofil

Trigger
Summenversicherung
Versichertes Interesse
Die künftige Erwerbsfähigkeit sowie zusätzliche lebenslange Betreuungs- und Umbaukosten eines Kindes, das infolge von Unfall oder Krankheit dauerhaft invalid wird.
Bemessungsgrundlage
Alter des Kindes bei Vertragsbeginn, Gewählte Versicherungssumme oder Rentenhöhe, Einschluss der Krankheitsdeckung oder nur Unfalldeckung, Ergebnis der Gesundheitsprüfung für die Krankheitsdeckung
Typische Limiten
Die Leistung wird entweder als einmaliges Kapital für Umbauten und Hilfsmittel oder als lebenslange monatliche Rente ab amtlicher Feststellung des massgebenden Invaliditätsgrades erbracht; die Deckung endet meist mit 18 oder 25 Jahren mit Umwandlungsrecht in eine Erwachsenendeckung.
Zielsegmente
Privatkunden

Versicherte Ereignisse

  • Dauernde Invalidität infolge eines Unfalls
  • Dauernde Invalidität infolge einer Krankheit (z. B. Krebs, neurologische Erkrankungen, Infektionsfolgen)
  • Amtliche Feststellung eines massgebenden Behinderungsgrades oder Pflegegrades
  • Nach Vertragsbeginn diagnostizierte angeborene Leiden (soweit nicht als Vorzustand ausgeschlossen)

Kernausschlüsse

  • Vor Vertragsbeginn bestehende Invalidität (Vorinvalidität)
  • Vor Vertragsbeginn diagnostizierte angeborene Leiden
  • Psychische Erkrankungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (sofern nicht durch Unfall, hirnorganische Erkrankung, Vergiftung oder Infektion verursacht)
  • Zustände vor dem Mindesteintrittsalter

Deckungsumfang

Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet, wenn ein Kind infolge eines Unfalls oder – anders als die reine Kinderunfallversicherung – einer Krankheit dauerhaft invalid wird. Als Leistungsauslöser dient in Deutschland üblicherweise die amtliche Feststellung eines Grades der Behinderung von mindestens 50 nach SGB IX; andere Tarife knüpfen an den Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe oder an einen Katalog schwerer Erkrankungen an. Die Leistung wird als einmaliges Kapital (Umbauten, Hilfsmittel, Betreuung), als lebenslange monatliche Rente oder als Kombination erbracht. Weil Krankheiten – etwa Krebs, neurologische Erkrankungen oder Infektionsfolgen – bei Kindern weit häufiger zu Invalidität führen als Unfälle, liegt der eigentliche Mehrwert im Krankheitsschutz.

Kritische Parameter und Ausschlüsse

Die Krankheitsdeckung setzt eine Gesundheitsprüfung voraus; Vorerkrankungen, angeborene Leiden und häufig psychische Erkrankungen sind ausgeschlossen oder mit Wartezeiten belegt, und der Abschluss ist meist erst ab einem Mindestalter von wenigen Monaten möglich. Zu prüfen sind der Leistungsauslöser (GdB, Gliedertaxe, Pflegegrad), Nachweisfristen, das Endalter der Deckung (häufig bis 18 oder 25 Jahre) mit Umwandlungsrecht in eine Erwachsenendeckung sowie die Behandlung von Mitwirkungsanteilen bei Vorzuständen. Marktüblich ist in Deutschland das Modell der GDV-Musterbedingungen KIV 2014: Versicherungsfall ist eine länger als sechs Monate bestehende Beeinträchtigung mit amtlich festgestelltem GdB von mindestens 50, die Leistung wird als monatliche Rente ab dem Antragsmonat beim Versorgungsamt erbracht, vor Vertragsbeginn bestehende Invalidität ist nicht versicherbar und Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Psychosen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Unfall, hirnorganischer Erkrankung, Vergiftung oder Infektion beruhen. Ein Beispiel aus der Praxis ist ein Tarif, der ab der Vorsorgeuntersuchung U3 bis zum 16. Lebensjahr abschliessbar ist, mit dem 18. Lebensjahr endet und den Suchtmittel-Ausschluss für Kinder unter zehn Jahren zurücknimmt. Da die Invaliditätsbemessung bei Kindern besondere Zeit erfordert, verlängern Unfallbedingungen die Neubemessungsfrist für Kinder von drei auf fünf Jahre.

Schnittstellen zu Sozialversicherung und privater Unfallversicherung

Weil Kinder kein Erwerbseinkommen haben, leisten Sozialversicherungen im Invaliditätsfall nur begrenzt: Die schweizerische Invalidenversicherung übernimmt medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen und richtet Renten erst ab dem 18. Lebensjahr aus, die deutsche und österreichische Sozialversicherung leisten im Wesentlichen über Pflegegeld und Rehabilitation. Die private Kinderunfallversicherung deckt nur Unfälle, die statistisch weniger als ein Zehntel der kindlichen Schwerbehinderungen verursachen; die Kinderinvaliditätsversicherung schliesst diese Lücke und wird in der Beratung zunehmend als Alternative oder Ergänzung positioniert.

Vergleich und Abgrenzung

Die Kinderinvaliditätsversicherung ist eine Alternative und Ergänzung zur allgemeinen privaten Unfallversicherung für ein Kind: Die reine Unfalldeckung ist günstiger und erfordert keine Gesundheitsprüfung, deckt aber nicht die krankheitsbedingte Mehrheit der Ursachen kindlicher Invalidität ab, die das spezialisierte Kinderinvaliditätsprodukt erfasst. Berater empfehlen deshalb häufig die Kinderinvaliditätsversicherung anstelle von oder zusätzlich zu einer Kinderunfallversicherung, soweit die Gesundheitsprüfung dies zulässt, da die eigentliche Schutzlücke beim Krankheitsauslöser liegt.

Gesetzliche Grundlage

  • DE: § 2 SGB IX (Behinderung)
  • CH: Art. 13 IVG (medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen)