Deckung

D&O-Versicherung

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.3.0

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Organmitglieder und leitende Angestellte vor persönlichen Vermögensschäden aus behaupteten Pflichtverletzungen bei ihrer Organtätigkeit.

Vergleichsprofil

Trigger
Claims-made (Anspruchserhebung)
Versichertes Interesse
Persönliches Vermögensrisiko von Organmitgliedern und leitenden Angestellten aus behaupteten Pflichtverletzungen bei ihrer Organtätigkeit sowie das Freistellungs- und Wertpapierrisiko der Gesellschaft selbst.
Bemessungsgrundlage
Bilanzsumme und Umsatz, Branche und geografische Exponierung, inkl. US-Kotierung, Unternehmensstruktur und M&A-Aktivität, Schadenhistorie
Typische Limiten
Eine einzige Aggregatlimite pro Versicherungsperiode, häufig geschichtet über eine Grundpolice und Exzedentendeckungen; multinationale und kotierte Unternehmen versichern regelmässig Limiten von wenigen Millionen bis zu mehreren hundert Millionen CHF/EUR.
Typische Selbstbehalte
Selbstbehalte gelten in der Regel nur für von der Gesellschaft getragene Side-B/C-Ansprüche; die Side-A-Deckung für Einzelpersonen ist meist selbstbehaltsfrei.
Zielsegmente
KMU, Kotierte Unternehmen, Multinationale Konzerne, Non-Profit-Organisationen und Stiftungen

Versicherte Ereignisse

  • Verletzung der Sorgfaltspflicht (Business Judgment Rule)
  • Insolvenznahe Ansprüche wegen verspäteter Antragstellung oder Gläubigerschädigung
  • Ansprüche aus M&A-Transaktionen und Offenlegungspflichtverletzungen
  • Aktionärs- und Kapitalmarktansprüche (Side C)
  • Aufsichtsrechtliche Untersuchungen und Verfahren
  • Klagen im Zusammenhang mit ESG-Aussagen und Cyber-Governance

Kernausschlüsse

  • Vorsätzliches, wissentliches oder betrügerisches Fehlverhalten
  • Gesetzlich nicht versicherbare Bussen und Strafen
  • Bekannte Vorumstände und anhängige Rechtsstreitigkeiten
  • Personen- und Sachschäden (anderweitig versichert)
  • Ansprüche zwischen Versicherten ("Insured vs. Insured"), vorbehaltlich Rückausnahmen

Deckungsstruktur

Side A schützt die Organe direkt, wenn die Gesellschaft nicht freistellen darf oder kann; Side B erstattet der Gesellschaft ihre Freistellungsleistungen; Side C deckt Ansprüche gegen die Gesellschaft selbst aus Wertpapiertatbeständen. Kern der Leistung sind Abwehrkosten – sie fallen auch bei unbegründeten Vorwürfen an.

Typische Anspruchsszenarien

Insolvenznahe Verantwortlichkeitsansprüche, Ansprüche aus M&A-Transaktionen, Organstreitigkeiten, aufsichtsrechtliche Verfahren sowie zunehmend Klagen im Zusammenhang mit ESG-Aussagen und Cyber-Governance.

Gestaltungshinweise

Zentral sind Claims-Made-Prinzip mit Nachmeldefristen, Kontinuität bei Versichererwechseln, Zurechnungs- und Trennbarkeitsklauseln (Severability) sowie ausreichende Limiten im Verhältnis zu Bilanzsumme, Börsenkotierung und US-Exponierung.

Vergleich und Abgrenzung

D&O-Versicherung und Organhaftpflichtversicherung bezeichnen dasselbe Produkt unter zwei in unterschiedlichen Märkten und Sprachregionen gebräuchlichen Bezeichnungen; Käufer sollten nicht beide parallel abschliessen, sondern klären, welche Bezeichnung im jeweiligen Programm verwendet wird. Die D&O-Versicherung wird regelmässig durch die Employment Practices Liability Insurance (EPLI) ergänzt, welche die spezifische Lücke schliesst, die die meisten D&O- und Betriebshaftpflichtbedingungen für Ansprüche von Arbeitnehmenden wegen diskriminierender oder sonst rechtswidriger arbeitsrechtlicher Praktiken offenlassen – ein Risiko, das sich von Pflichtverletzungsansprüchen gegen die unter Side A/B/C versicherten Personen unterscheidet.