Insassenunfallversicherung (Passenger Accident Insurance)
Die Insassenunfallversicherung ist eine ergänzende Kraftfahrtversicherung, die Fahrer und Beifahrer eines Fahrzeugs unabhängig von der Haftungsfrage bei Unfällen finanziell absichert.
Vergleichsprofil
- Trigger
- Summenversicherung
- Versichertes Interesse
- Die körperliche Unversehrtheit von Fahrer und Mitfahrern des versicherten Fahrzeugs gegen die Folgen eines Unfalls, unabhängig davon, wer ihn verursacht hat.
- Bemessungsgrundlage
- Anzahl Sitzplätze des Fahrzeugs, Fahrzeugkategorie, Gewählte Versicherungssumme pro Sitzplatz, Namentliche oder pauschale Sitzplatzbasis
- Typische Limiten
- Feste Kapitalsummen pro Sitzplatz für Tod und Invalidität, letztere häufig nach Gliedertaxe oder progressiver Invaliditätsstaffel gestaffelt, oft ergänzt um ein Krankenhaustagegeld.
- Zielsegmente
- Privatkunden, KMU, Flottenhalter
Versicherte Ereignisse
- Unfalltod eines Insassen während der Fahrzeugnutzung
- Dauernde Invalidität eines Insassen infolge eines Fahrzeugunfalls
- Krankenhausaufenthalt infolge eines Fahrzeugunfalls
- Berufungs- und Heilbehandlungskosten infolge eines Fahrzeugunfalls
- Unfälle des Fahrers bei Alleinunfällen
Kernausschlüsse
- Unfälle ohne Zusammenhang mit der Nutzung des versicherten Fahrzeugs
- Selbstverstümmelung und Suizidversuche
- Krankheitsbedingte Ereignisse ohne Unfallauslöser (z. B. Herzinfarkt ohne äussere Ursache)
- Fahrten ohne gültigen Führerausweis oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss
- Teilnahme an Rennen und Geschwindigkeitswettbewerben
Begriff
Die Insassenunfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung im Rahmen der Kraftfahrtversicherung, die den Fahrer und die Mitfahrer eines versicherten Fahrzeugs im Falle eines Unfalls unabhängig von der Verschuldensfrage finanziell absichert. Sie leistet insbesondere bei Invalidität, Tod oder erforderlichen Heilbehandlungskosten infolge eines Unfalls während der Fahrzeugnutzung.
Abgrenzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Während die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nur Ansprüche gegen den Fahrzeugführer bei Verschulden gegenüber Dritten abdeckt und der Fahrer selbst als Verursacher keinen eigenen Anspruch hat, schliesst die Insassenunfallversicherung genau diese Deckungslücke: Sie leistet unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat, und deckt damit auch den eigenen Fahrer bei Alleinunfällen ab.
Leistungsarten
Übliche Leistungsbausteine sind eine Invaliditätsleistung (häufig nach Gliedertaxe oder progressiver Invaliditätsstaffel gestaffelt), eine Todesfallleistung, ein Krankenhaustagegeld sowie die Übernahme von Bergungs- und Heilbehandlungskosten. Die Versicherungssumme wird meist pro Fahrzeugsitzplatz kalkuliert.
Vergleich und Abgrenzung
Die Insassenunfallversicherung ist eine eng begrenzte, fahrzeuggebundene Alternative zur allgemeinen privaten Unfallversicherung oder zur Gruppenunfallversicherung: Sie schützt nur die Insassen des versicherten Fahrzeugs und nur während dessen Nutzung, während die allgemeinen Deckungen rund um die Uhr und für alle Tätigkeiten greifen. Flotten und Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden bereits eine 24-Stunden-Gruppenunfallversicherung bieten, stellen häufig eine Überschneidung fest und entscheiden sich für eine der beiden Lösungen statt für beide gleichzeitig; private Fahrzeughalter ohne solche Deckung ergänzen die Insassenunfallversicherung meist, um die Lücke zu schliessen, die die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung für schuldhaft handelnde Fahrer offenlässt.