Begriff

Progression (Progressive Invaliditätsstaffel)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Progression ist eine in der privaten Unfallversicherung vereinbarte Leistungsstaffel, bei der die Invaliditätsleistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional ansteigt und bei Vollinvalidität ein Mehrfaches der Grundsumme – marktüblich 225, 350 oder 500 Prozent – erreicht.

Funktionsweise

Ohne Progression entspricht die Invaliditätsleistung dem Produkt aus Invaliditätsgrad und Versicherungssumme (Grundsumme). Die Progression ersetzt diese lineare Beziehung durch eine Staffel: Bis zu einem Schwellenwert (häufig 25 Prozent) wird die Leistung einfach berechnet, für die darüber liegenden Anteile des Invaliditätsgrads gelten Multiplikatoren. Bei einer Progression von 225 Prozent wird beispielsweise der Anteil von 26 bis 50 Prozent doppelt und der Anteil von 51 bis 100 Prozent dreifach gewichtet, sodass bei Vollinvalidität 225 Prozent der Grundsumme fällig werden; Staffeln mit 350 oder 500 Prozent setzen höhere Multiplikatoren an. Die Prozentangabe bezeichnet somit die Leistung bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent, nicht einen durchgehenden Faktor.

Zweck und Marktpraxis

Die Progression trägt dem Umstand Rechnung, dass der finanzielle Bedarf – Umbau der Wohnung, Fahrzeugumrüstung, Pflege, Einkommensverlust – bei schweren Verletzungen weit überproportional zum Invaliditätsgrad wächst, während geringe Invaliditätsgrade meist ohne dauerhaften Mehrbedarf bleiben. In Deutschland ist sie als Besondere Bedingung zu den AUB verbreitet, in Österreich sehen die Musterbedingungen die Berücksichtigung einer «allfällig vereinbarten Progression» bei der Invaliditätsleistung ausdrücklich vor, und in der Schweiz wird sie in der privaten Einzel- und Kollektivunfallversicherung ebenfalls angeboten. Ein Beispiel aus der Praxis: Deutsche AUB-Tarife bieten die Staffeln 225 %, 350 % und 500 % wahlweise an, teils bis 650 %, wobei etwa bei der 500-%-Staffel für jeden Prozentpunkt über 25 % zusätzlich 4 % und über 50 % weitere 2 % der Versicherungssumme fällig werden; österreichische Tarife führen Varianten wie «classic bis 100 %», «upgrade bis 300 %» und «upgrade bis 600 %». Die Progression wirkt nur auf die Invaliditätsleistung, nicht auf Todesfall-, Tagegeld- oder Kostenleistungen.

Bedeutung für Underwriting und Schaden

Da eine hohe Progression die Spitzenleistung vervielfacht, ist die Kombination aus Grundsumme und Progression massgeblich für Prämie, Kumulkontrolle und Rückversicherungsbedarf in Gruppenverträgen. Bei der Beratung ist zu beachten, dass Progressionstarife im Bereich kleiner Invaliditätsgrade keine höhere Leistung bringen als ein linearer Tarif mit gleicher Grundsumme; die Vergleichbarkeit von Angeboten erfordert deshalb die Betrachtung der gesamten Staffel und der zugrunde liegenden Gliedertaxe.