VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Das schweizerische Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt das privatrechtliche Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer – von der Anzeigepflicht über Prämien bis zur Leistung im Schadenfall.
Regelungsgegenstände
Das VVG normiert unter anderem die vorvertragliche Anzeigepflicht und die Folgen ihrer Verletzung, Informationspflichten des Versicherers, Prämienzahlung und Verzugsfolgen, Gefahrserhöhung, Schadenminderungsobliegenheiten sowie Fälligkeit und Verjährung der Leistungsansprüche.
Revision per 2022
Wesentliche Neuerungen: ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren auch für den Versicherungsnehmer, 14-tägiges Widerrufsrecht, verlängerte Verjährung von zwei auf fünf Jahre, direktes Forderungsrecht des Geschädigten in der Haftpflichtversicherung und elektronische Kommunikationsmöglichkeiten.
Dispositives Recht für Grossrisiken
Für professionelle Versicherungsnehmer erlaubt das VVG weitergehende Vertragsfreiheit; viele Schutzbestimmungen sind abdingbar. Industrieverträge weichen deshalb regelmässig vom Gesetzestext ab – die Police ist massgeblich.
Gesetzliche Grundlage
- CH: Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG, SR 221.229.1)