Genesungsgeld (Convalescence Benefit)
Das Genesungsgeld ist eine Zusatzleistung der privaten Unfallversicherung, die im Anschluss an einen unfallbedingten Spitalaufenthalt für dieselbe Anzahl Tage wie das Krankenhaustagegeld – meist degressiv gestaffelt und zeitlich begrenzt – als feste Tagesleistung gezahlt wird.
Begriff
Das Genesungsgeld knüpft an das Krankenhaustagegeld an: Für jeden Tag, für den Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, leistet der Versicherer nach der Entlassung aus der vollstationären Behandlung nochmals einen Tagessatz für die häusliche Genesungsphase. Die Leistung ist an keinen Kostennachweis gebunden und wird unabhängig davon gezahlt, ob die versicherte Person arbeitsunfähig ist. Anders als das Krankenhaustagegeld ist das Genesungsgeld in den aktuellen GDV-Musterbedingungen (AUB 2020) nicht als Standardbaustein enthalten, sondern wird über Besondere Bedingungen oder tarifliche Leistungserweiterungen vereinbart.
Ausgestaltung
Verbreitet ist eine degressive Staffel, bei der das Genesungsgeld beispielsweise vom 1. bis 10. Tag in voller Höhe des Krankenhaustagegelds, vom 11. bis 20. Tag zur Hälfte und vom 21. bis 100. Tag zu einem Viertel gezahlt wird; die Gesamtdauer ist regelmässig auf 100 Tage je Unfall begrenzt. Andere Tarife zahlen das Genesungsgeld pauschal in Höhe des Krankenhaustagegelds für eine feste Anzahl Tage. Ein Beispiel aus der Praxis: Aktuelle AUB-2024-Bedingungswerke einzelner Anbieter führen das Genesungsgeld wieder als eigene Leistungsart (Ziff. 2.5) – Voraussetzung ist ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld, gezahlt wird für dieselbe Anzahl Kalendertage, in Gruppenverträgen längstens für 150 Tage, wobei mehrere Aufenthalte wegen desselben Unfalls als ein Aufenthalt gelten. Ein Beispiel aus der Praxis: Aktuelle AUB-2024-Bedingungswerke setzen als Voraussetzung die Entlassung aus vollstationärer Behandlung mit bestehendem Anspruch auf Krankenhaustagegeld, zahlen das Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten Summe für dieselbe Anzahl Kalendertage – in Gruppenverträgen etwa längstens 150 Tage – und behandeln mehrere Aufenthalte wegen desselben Unfalls als einen ununterbrochenen Aufenthalt. In Österreich zählen Spitalgeld und daran anschliessende Genesungsleistungen ebenfalls zu den wählbaren Leistungsbausteinen der privaten Unfallversicherung; in der Schweiz ist der Baustein weniger verbreitet und wird häufig durch höhere Spitaltaggelder oder Taggeldleistungen ersetzt.
Bedeutung für die Praxis
Das Genesungsgeld gleicht Mehrkosten der Erholungsphase aus, die von Sozial- und Krankenversicherern typischerweise nicht getragen werden – Haushaltshilfe, Fahrten zur Nachbehandlung, Verdienstausfall von Angehörigen. Für den Versicherer ist es ein margenarmer, aber vertrieblich wirksamer Zusatzbaustein; im Underwriting ist auf die Kopplung an tatsächliche Spitaltage zu achten, damit die Leistung nicht als verdecktes Krankentagegeld ohne Arbeitsunfähigkeitsnachweis wirkt.