Begriff

Invaliditätskapital (Lump-Sum Disability Benefit)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das Invaliditätskapital ist die einmalige Kapitalleistung der privaten Unfallversicherung bei dauernder unfallbedingter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, deren Höhe sich aus Versicherungssumme, Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe und einer allfällig vereinbarten Progression ergibt.

Begriff und Voraussetzungen

Das Invaliditätskapital ist die Kernleistung der privaten Unfallversicherung. Es wird fällig, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt; nach den deutschen Musterbedingungen gilt eine Beeinträchtigung als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre besteht und eine Änderung nicht zu erwarten ist. Die Invalidität muss innerhalb bestimmter Fristen eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden (AUB 2020: jeweils 15 Monate nach dem Unfall); versäumte Fristen führen zum Anspruchsverlust. Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres, tritt an die Stelle des Invaliditätskapitals die Todesfallleistung.

Bemessung

Die Leistung ergibt sich aus der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, dem nach Gliedertaxe oder – ausserhalb der Gliedertaxe – nach medizinischer Gesamtbetrachtung ermittelten Invaliditätsgrad sowie einer allenfalls vereinbarten Progression. Vorinvalidität und der Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen mindern den anrechenbaren Invaliditätsgrad. Massgeblich ist der Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist; bis dahin können beide Seiten eine jährliche Neubemessung verlangen, bei Kindern häufig über einen längeren Zeitraum. Als Summenversicherung wird das Kapital unabhängig vom Nachweis eines konkreten Vermögensschadens ausgezahlt.

Abgrenzung und Praxis

Vom Invaliditätskapital sind die Unfallrente als laufende Leistung und die Leistungen der Sozialversicherung zu unterscheiden: Die schweizerische obligatorische Unfallversicherung richtet erwerbsbezogene Invalidenrenten und eine Integritätsentschädigung aus, die österreichische Versehrtenrente knüpft an die Minderung der Erwerbsfähigkeit an, und die deutsche gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Das private Invaliditätskapital ergänzt diese Systeme unabhängig von Ort und Zeit des Unfalls und wird in der Gruppenunfallversicherung häufig als Vielfaches des Jahresgehalts festgelegt. Ein Beispiel aus der Schweizer Praxis: Kollektivbedingungen bemessen das Kapital nach einer an Art. 24 UVG angelehnten Integritätsskala oder nach dem höheren Wert aus Invaliditätsgrad und Integritätsentschädigung, stellen es mit Beginn der UVG-Rente fällig, rechnen es auf ein späteres Todesfallkapital an und begrenzen es für Versicherte ab 70 Jahren (z. B. auf CHF 50 000); nach Auszahlung findet weder Nachzahlung noch Rückforderung statt.

Gesetzliche Grundlage

  • DE: § 180 VVG
  • CH: Art. 18 und 24 UVG (Abgrenzung Invalidenrente und Integritätsentschädigung)