Risikomerkmal

Mitarbeiterzahl

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Mitarbeiterzahl erfasst die Gesamtzahl der beim Versicherungsnehmer beschäftigten Personen und dient zur Bemessung des Expositionsumfangs in der Haftpflicht-, Unfall- und Kollektivkrankenversicherung sowie als Benchmark-Basis pro Mitarbeitendem.

Kategorie
Personen
Datentyp
Zahl
Risikotreiber
Schadenhöhe, Schadenhäufigkeit, Kumul
Wirkung auf Underwriting
Prämie, Auflage/Obliegenheit

Typische Antragsfragen

  • Wie hoch ist die Gesamtmitarbeiterzahl, aufgeteilt nach Vollzeit- und Teilzeitäquivalenten?
  • Wie verteilt sich der Personalbestand auf Standorte, Abteilungen und Tätigkeitsarten?
  • Welches Personalwachstum bzw. welche Reduktion wird für die kommende Vertragsperiode erwartet?

Nachweise

  • Lohnjournal / AHV-Lohnbescheinigung
  • Suva/UVG-Betriebsbeschreibung
  • HR-Personalbestandsbericht nach Standort und Funktion

Warum relevant für das Underwriting

Die Mitarbeiterzahl ist eine zentrale Expositionsgrösse für mehrere Sparten gleichzeitig: Sie bestimmt die versicherte Population in der Berufsunfall- und Kollektivkranken-/Krankentaggelddeckung, sie fliesst als Bemessungsgrundlage in die Betriebshaftpflichttarifierung ein, insbesondere bei Tätigkeiten mit intensivem Personal-Publikums- oder Personal-Dritten-Kontakt, und sie signalisiert dem Underwriter die organisatorische Grösse und Komplexität des Betriebs. Ein rasch wachsender oder schrumpfender Personalbestand deutet zudem auf betriebliche Veränderungen hin, die dem bestehenden Risikomanagement und den internen Kontrollen vorauslaufen können – ein Faktor, den Underwriter bei der Beurteilung von Moral Hazard und Schadenabwicklungskapazität berücksichtigen.

Erfassung und Nachweise

Underwriter fragen die Gesamtmitarbeiterzahl aufgeteilt nach Vollzeit- und Teilzeitäquivalenten, nach Standort und nach grober Tätigkeits- oder Funktionskategorie ab, da sich die Risikoprofile beispielsweise zwischen Büropersonal und Feld- oder Produktionspersonal erheblich unterscheiden. Das Lohnjournal bzw. die AHV-Lohnbescheinigung, die Suva/UVG-Betriebsbeschreibung sowie interne HR-Berichte nach Standort und Funktion bilden die übliche Nachweisbasis; wesentliche Änderungen des Personalbestands während der Vertragsdauer unterliegen in der Regel einer Meldepflicht.

Wirkung auf Deckung, Prämie und Bedingungen

Die Mitarbeiterzahl ist in Kombination mit der Tätigkeitsart eine wesentliche Tarifierungsgrösse für Haftpflicht- und Unfall-/Krankenprämien und kann Gesamtlimiten sowie Sublimiten pro Person in Kollektivdeckungen beeinflussen. Übersteigt die tatsächliche Mitarbeiterzahl die bei Vertragsbeginn deklarierte Zahl erheblich, ist dies Grund für eine unterjährige Prämienanpassung; anhaltende Unterdeklaration kann zu einer proportionalen Leistungskürzung oder in schweren Fällen zur Vertragsanfechtung führen.

Massnahmen

Versicherungsnehmer sollten eine genaue, laufend aktualisierte HR- und Lohnbuchhaltung nach Standort und Funktion führen, wesentliche Personalveränderungen wie Akquisitionen, Restrukturierungen oder umfangreiche Neueinstellungen den Versicherern zeitnah melden und die deklarierten Zahlen vor jeder Erneuerung mit den Lohndaten abgleichen.