Gliedertaxe (Schedule of Disability Percentages)
Die Gliedertaxe ist die in den Bedingungen der privaten Unfallversicherung vereinbarte Tabelle, die dem Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile und Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade zuordnet und so die Bemessung der Invaliditätsleistung standardisiert.
Funktion
Die Gliedertaxe übersetzt eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung in einen Prozentsatz, ohne dass im Einzelfall die Auswirkung auf Beruf oder Alltag geprüft werden muss. Sie ist Bestandteil des Versicherungsvertrags und weist typischerweise dem Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit eines Arms, einer Hand, eines Daumens, eines Beins, eines Fusses, eines Auges oder des Gehörs auf einem Ohr einen festen Invaliditätsgrad zu. Die unverbindlichen GDV-Musterwerte (Ziff. 2.1.2.2.1 AUB 2020) nennen beispielsweise 70 Prozent für einen Arm, 55 Prozent für eine Hand, 50 Prozent für ein Auge und 30 Prozent für das Gehör auf einem Ohr; bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Bruchteil. Für Körperteile ausserhalb der Gliedertaxe wird der Invaliditätsgrad nach der Beeinträchtigung der gesamten körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach rein medizinischen Gesichtspunkten bemessen; mehrere Beeinträchtigungen werden addiert, höchstens jedoch bis 100 Prozent.
Ausgestaltung in DE, AT und CH
In Deutschland und Österreich ist die Gliedertaxe fester Bestandteil der Musterbedingungen (AUB 2020, AUVB 2022), wobei die Verbandswerte ausdrücklich unverbindlich sind und viele Tarife höhere Sätze («verbesserte Gliedertaxe») anbieten. Marktüblich ist eine Bandbreite: Gruppenbedingungen auf AUB-Basis übernehmen häufig die Musterwerte (Arm 70 %, Hand 55 %), Premiumtarife setzen den Arm mit 75 bis 80 % und die Hand mit 60 bis 65 % an und bewerten zusätzlich innere Organe (Niere, Milz, Magen, Lungenflügel). Einzelne Anbieter ergänzen eine Hirnleistungstaxe für Beeinträchtigungen nach Schädel-Hirn-Verletzungen. In der Schweiz verwenden Kollektiv-Unfallversicherer für das Invaliditätskapital meist eine an Art. 24 UVG angelehnte Integritätsskala mit tieferen Werten (Beispiel: Arm 50 %, Hand 40 %, Paraplegie 90 %), während die obligatorische Unfallversicherung nicht mit einer Gliedertaxe, sondern mit der Integritätsentschädigung nach Anhang 3 UVV und erwerbsbezogenen Invalidenrenten arbeitet. Internationale Personal-Accident-Wordings verwenden die «Continental Scale» mit 100 % für den Verlust eines Arms oder Beins und abgestuften Sätzen für Finger.
Bedeutung für Underwriting und Schaden
Weil die Gliedertaxe zusammen mit Versicherungssumme und Progression die Leistungshöhe unmittelbar bestimmt, ist sie im Tarifvergleich und in der Gruppenunfallversicherung ein zentraler Qualitätsparameter. In der Schadenbearbeitung reduziert sie Gutachterstreit auf die Frage des Funktionsverlusts; Konflikte entstehen vor allem bei Teilfunktionsverlusten, bei Vorinvalidität und beim Zusammentreffen mit Krankheiten oder Gebrechen (Mitwirkungsanteil).