Lohnsumme UVG/Berufsunfall
Die Lohnsumme UVG erfasst die gesamte versicherbare Lohnsumme, die der obligatorischen schweizerischen Unfallversicherung (UVG) unterliegt, und bildet die Prämienbasis, auf welche Suva oder der private UVG-Versicherer den Gefahrenklassensatz anwendet.
- Kategorie
- Personen · CHF
- Datentyp
- Zahl
- Risikotreiber
- Schadenhöhe, Schadenhäufigkeit, Kumul
- Wirkung auf Underwriting
- Prämie, Auflage/Obliegenheit
Typische Antragsfragen
- Wie hoch ist die jährliche AHV-pflichtige Lohnsumme aller UVG-versicherten Mitarbeitenden?
- Wie teilt sich die Lohnsumme auf Berufsunfall- und Nichtberufsunfallrisiko auf?
- Handelt es sich bei der gemeldeten Lohnsumme um einen definitiven Wert oder eine provisorische Schätzung mit Nachverrechnung?
Nachweise
- Suva/UVG-Betriebsbeschreibung
- Lohnausweis und AHV-Lohnbescheinigung
- Prämienabrechnung des Vorjahres
Warum relevant für das Underwriting
Die gemeldete Lohnsumme bildet die direkte Prämienbasis der obligatorischen Berufsunfallversicherung nach UVG: Der Versicherer multipliziert die Lohnsumme mit dem massgebenden Gefahrenklassensatz, um die Jahresprämie zu berechnen. Eine zu tief deklarierte Lohnsumme führt zu einer Unterdeckung, die bei der Jahresabrechnung nachverrechnet werden muss, während eine zu hoch angesetzte Lohnsumme unnötige Liquiditätskosten verursacht. Da die meisten Arbeitgeber Berufsunfall- und Nichtberufsunfalldeckung kombinieren und die Nichtberufsunfallprämie davon abhängt, ob Mitarbeitende mehr als acht Stunden pro Woche arbeiten, verändert die Aufteilung der Lohnsumme auf diese beiden Risikokategorien die Gesamtprämie massgeblich und muss sorgfältig nachgeführt werden.
Erfassung und Nachweise
Antrags- und Erneuerungsformulare fragen die gesamte AHV-pflichtige Lohnsumme je Gefahrenklasse ab, aufgeteilt nach Berufsunfall- und Nichtberufsunfallanteil, zusammen mit der Mitarbeiterzahl je Tätigkeit. Underwriter überprüfen die Deklaration anhand der Suva- oder Privatversicherer-Betriebsbeschreibung, der Lohn-/AHV-Bescheinigung sowie der Prämienabrechnung des Vorjahres, da die definitive Prämie stets nachträglich anhand der effektiven Löhne korrigiert wird.
Wirkung auf Deckung, Prämie und Bedingungen
Die Lohnsumme setzt in Kombination mit der Gefahrenklasse unmittelbar die Prämie fest; Deckungsumfang, Sublimiten oder Ausschlüsse werden dadurch in der Regel nicht verändert. Versicherer knüpfen häufig eine Meldeobliegenheit an, wonach die effektiven Löhne jährlich zu deklarieren sind und die Prämie rückwirkend angepasst wird; anhaltende Unterdeklaration kann Vertragsstrafen oder die Forderung einer Sicherheitsleistung auslösen.
Massnahmen
Arbeitgeber reduzieren die Prämienvolatilität durch eine sorgfältige, tätigkeitsbezogene Lohnbuchhaltung, die zeitnahe Meldung wesentlicher Personal- oder Lohnveränderungen während der Vertragsdauer sowie den Abgleich der deklarierten Lohnsumme mit den AHV-Meldungen vor jeder Erneuerung, um grosse Nachverrechnungen zu vermeiden.