Unfallrente (Accident Annuity)
Die Unfallrente ist eine in der privaten Unfallversicherung vereinbarte monatliche Leistung in Höhe der vereinbarten Rentensumme, die ab Erreichen eines bestimmten unfallbedingten Invaliditätsgrads – marktüblich 50 Prozent – lebenslang gezahlt wird.
Begriff
Die Unfallrente ergänzt oder ersetzt in der privaten Unfallversicherung das einmalige Invaliditätskapital durch eine laufende Zahlung. Voraussetzung ist ein unfallbedingter Invaliditätsgrad, der die vertraglich festgelegte Schwelle erreicht; die Musterbedingungen lassen den Wert offen, in der Praxis liegt er meist bei 50 Prozent, teilweise auch bei 35 oder 20 Prozent. Für Eintritt, Feststellung und Bemessung der Invalidität gelten dieselben Regeln wie beim Invaliditätskapital, insbesondere Gliedertaxe, Fristen und Mitwirkungsanteil. Die Rente wird in Höhe der vereinbarten Monatsrente unabhängig von der Höhe des Invaliditätsgrads über der Schwelle gezahlt und ist damit keine Prozentleistung, sondern eine Schwellenleistung.
Beginn, Dauer und Anpassung
Nach den AUB 2020 setzt die Zahlung rückwirkend ab Beginn des Unfallmonats ein und läuft bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt oder eine Neubemessung ergibt, dass der Invaliditätsgrad unter die Schwelle gesunken ist; der Versicherer darf Lebensbescheinigungen verlangen. Die österreichischen Musterbedingungen sehen die Zahlung monatlich im Nachhinein und lebenslang vor und schliessen den Rentenanspruch aus, wenn die versicherte Person innerhalb des ersten Jahres unfallbedingt stirbt. Marktüblich sind in deutschen Einzel- und Gruppentarifen eine Schwelle von 50 %, teils erhöht auf 70 % bei Unfällen ab dem 60. Lebensjahr, sowie eine Neubemessung während drei Jahren; österreichische Tarife kennen gestaffelte Varianten mit halber Rente ab 35 % und voller Rente ab 50 %, eine Rentengarantie von 20 Jahren und Mehrleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Schweizer UVG-Zusatzverträge versichern statt einer Schwellenrente eine Invalidenrente in Ergänzung zur UVG-Rente, meist befristet bis zum AHV-Referenzalter.
Abgrenzung und Praxis
Die private Unfallrente ist von der Invalidenrente der schweizerischen obligatorischen Unfallversicherung (ab 10 Prozent Invalidität, bemessen nach Erwerbseinbusse und versichertem Verdienst) und von der Versehrtenrente der österreichischen AUVA zu unterscheiden, die beide an den Erwerbsschaden anknüpfen. Sie ist zudem keine Berufsunfähigkeitsrente, da sie nur unfallbedingte Invalidität und nicht die Unfähigkeit zur Berufsausübung absichert. In der Beratung dient die Unfallrente vor allem der Abdeckung laufender Mehrkosten bei Schwerstinvalidität; für den Versicherer ist sie wegen der lebenslangen Laufzeit eine langfristige Verpflichtung mit Reservierungsbedarf.
Gesetzliche Grundlage
- CH: Art. 18 UVG (Invalidenrente ab 10 % Invalidität)