Permanent Total Disablement (PTD, dauernde vollständige Erwerbsunfähigkeit)
Permanent Total Disablement (PTD) bezeichnet in Personal-Accident-Wordings die dauerhafte, vollständige und nicht mehr behebbare Unfähigkeit einer versicherten Person, infolge eines Unfalls einer Erwerbstätigkeit nachzugehen; sie löst in der Regel eine Kapitalleistung von 100 % der Versicherungssumme aus.
Begriff und Definitionsvarianten
Permanent Total Disablement ist neben Accidental Death die schwerste Leistungsposition einer Group-Personal-Accident-Police. Die Definition ist marktüblich zweistufig: Die Beeinträchtigung muss dauerhaft («beyond hope of improvement», nach ärztlicher Feststellung voraussichtlich lebenslang) und vollständig sein. Entscheidend ist der Erwerbsbezug: «Own occupation»-Wordings stellen darauf ab, dass die versicherte Person ihre bisherige Tätigkeit für den Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann; «any occupation»-Wordings verlangen, dass sie überhaupt keiner Erwerbstätigkeit, für die sie nach Ausbildung und Erfahrung geeignet ist, mehr nachgehen kann. Letztere Definition ist deutlich enger und leistungsauslösend seltener. Viele Bedingungswerke verlangen zudem eine Mindestdauer (beispielhaft zwölf aufeinanderfolgende Monate Temporary Total Disablement), bevor der Zustand als dauerhaft anerkannt wird.
Leistung und Abgrenzung
Bei PTD wird typischerweise 100 % der für die versicherte Person vereinbarten Versicherungssumme als Kapital ausbezahlt, oft identisch mit oder höher als die Todesfallsumme. Dauernde Teilinvalidität (Permanent Partial Disablement, PPD) wird demgegenüber nach der Table of Benefits mit Prozentsätzen für den Verlust einzelner Gliedmassen oder Sinnesorgane bemessen, wobei die Summe aller Teilleistungen aus einem Unfall auf 100 % begrenzt ist. Anders als in der deutschen Unfallversicherung, die Invalidität über Gliedertaxe und Progression ohne Erwerbsbezug bemisst, ist PTD ein funktional-beruflicher Begriff und entspricht eher der Erwerbsunfähigkeit nach Art. 7 ATSG oder der Berufsunfähigkeit. Im Underwriting ist deshalb zu prüfen, ob PTD und PPD nebeneinander versichert sind und wie eine Beeinträchtigung erfasst wird, die weder ein Tabellenereignis erfüllt noch die PTD-Schwelle erreicht.
Praxis
Streitpunkte sind der Zeitpunkt der Dauerhaftigkeit, die Berücksichtigung von Umschulungsmöglichkeiten bei «any occupation» sowie Vorschäden; internationale Programme sollten die PTD-Definition der Masterpolice mit den lokalen Sozialversicherungsbegriffen abstimmen.
Gesetzliche Grundlage
- CH: Art. 7 ATSG (Erwerbsunfähigkeit) und Art. 8 ATSG (Invalidität)