Temporary Total Disablement (TTD, vorübergehende vollständige Arbeitsunfähigkeit)
Temporary Total Disablement (TTD) ist die in Personal-Accident-Wordings definierte vorübergehende Unfähigkeit einer versicherten Person, infolge eines Unfalls ihrer bisherigen Berufstätigkeit nachzugehen; sie wird durch ein wöchentliches Taggeld (Weekly Benefit) entschädigt, das auf den Lohn oder einen Lohnanteil begrenzt, mit einer Karenzfrist versehen und auf eine maximale Bezugsdauer beschränkt ist.
Begriff
Temporary Total Disablement liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer Unfallverletzung vorübergehend vollständig ausserstande ist, alle wesentlichen Teile ihrer bisherigen Berufstätigkeit auszuüben, und sich in ärztlicher Behandlung befindet. Kann sie einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit nicht ausüben, sprechen die Wordings von Temporary Partial Disablement (TPD) mit einem anteiligen, häufig auf einen Prozentsatz des TTD-Betrags oder auf die Einkommensdifferenz begrenzten Benefit. Der Begriff entspricht funktional der Arbeitsunfähigkeit nach Art. 6 ATSG und ist von der dauernden Invalidität (Permanent Total Disablement) abzugrenzen, in die er nach längerer Dauer übergehen kann.
Ausgestaltung der Weekly Benefits
Die Leistung wird als Wochenbetrag vereinbart – entweder als fixe Summe oder als Prozentsatz (marktüblich beispielhaft 75–100 %) des durchschnittlichen Bruttowochenlohns ohne Boni, Überstunden und Provisionen – und ist auf den tatsächlichen Lohn oder Lohnanteil begrenzt, damit kein Anreiz zur Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit entsteht. Drei Parameter prägen die Deckung: die Karenz- oder Wartefrist (Excess, Deferment oder Elimination Period, beispielhaft 7 bis 30 Tage), während der kein Benefit fällig wird; die maximale Bezugsdauer (Benefit Period, beispielhaft 104 oder 156 Wochen je Unfall, für ältere Versicherte oft verkürzt auf 52 Wochen); und die Koordinationsregel, nach der Leistungen aus Workers’ Compensation, gesetzlicher Unfallversicherung, Lohnfortzahlung oder anderen Taggeldversicherungen angerechnet werden, sodass die Summe aller Zahlungen das versicherte Einkommen nicht übersteigt.
Einordnung in DE, AT und CH
In Deutschland und Österreich entspricht dem TTD-Benefit das Unfall-Tagegeld der AUB/AUVB, das ohne Lohnbezug als fester Tagessatz vereinbart wird. In der Schweiz zahlt die obligatorische Unfallversicherung ab dem dritten Tag ein Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes; Kollektiv-Unfallzusatzversicherungen schliessen die Lücke auf 90–100 % und für Lohnteile über dem UVG-Höchstverdienst, weshalb die Koordinationsklausel dort besonders wichtig ist.
Gesetzliche Grundlage
- CH: Art. 6 ATSG (Arbeitsunfähigkeit)
- CH: Art. 16–17 UVG (Taggeld 80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag)