AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)
Die AUVA ist der gesetzliche Träger der Unfallversicherung nach dem ASVG und deckt Arbeits- und Berufsunfälle sowie Berufskrankheiten der unselbständig Erwerbstätigen in Österreich ab.
Begriff
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist der gesetzliche Träger der Unfallversicherung nach dem ASVG und übernimmt in Österreich eine Funktion, die im Schweizer System durch die Suva für den berufsbezogenen Teil wahrgenommen wird. Sie deckt Arbeits- und Wegunfälle sowie anerkannte Berufskrankheiten unselbständig Erwerbstätiger ab und erbringt neben Geldleistungen (Versehrtenrente, Familien- und Taggeld) auch Heilbehandlung und berufliche sowie soziale Rehabilitation, unter anderem über eigene Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren.
Abgrenzung zur privaten Unfallversicherung
Die AUVA-Leistungen beschränken sich auf Unfälle im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (Arbeits- und Wegunfälle) und anerkannte Berufskrankheiten; Freizeitunfälle sind grundsätzlich nicht erfasst. Zudem bemisst sich die Versehrtenrente nach dem Grad der Erwerbsminderung und dem versicherten Verdienst und deckt regelmässig nur einen Teil des tatsächlichen Einkommensausfalls. Private Unfallversicherungen schliessen diese Lücken, indem sie Freizeitunfälle mitversichern und Leistungen nach Gliedertaxe beziehungsweise vereinbarter Kapitalsumme unabhängig vom Nachweis eines konkreten Erwerbsausfalls erbringen.
Bedeutung für die Versicherungspraxis
Für die Beratung zur privaten Unfallversicherung ist die Kenntnis des AUVA-Leistungsumfangs zentral, um echte Deckungslücken – insbesondere bei Freizeitunfällen und bei nur teilweiser Einkommenskompensation im Erwerbsunfähigkeitsfall – zu identifizieren; Arbeitgeber tragen zudem die AUVA-Beiträge allein, was bei der Gesamtkostenbetrachtung betrieblicher Personalrisiken zu berücksichtigen ist.
Gesetzliche Grundlage
- AT: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), 7. Teil