VVG (Deutsches Versicherungsvertragsgesetz)
Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt das privatrechtliche Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, insbesondere Anzeigepflichten, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung sowie die Leistungspflicht des Versicherers.
Regelungsgegenstände
Das VVG 2008 normiert unter anderem die vorvertragliche Anzeigepflicht (§§ 19 ff. VVG) und ihre Rechtsfolgen, die Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG), Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls (§ 28 VVG), die Rechtsfolgen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls (§ 81 VVG) sowie Fälligkeit, Verjährung und die Zulässigkeit Allgemeiner Versicherungsbedingungen.
Verhältnis zu den AVB
Das VVG bildet den zwingenden oder halbzwingenden Rahmen, von dem Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) und Klauselwerke der Versicherer nicht zulasten des Versicherungsnehmers abweichen dürfen (§ 32 VVG); für die Industrieversicherung mit grossen Risiken lässt das Gesetz weitergehende Vertragsfreiheit zu.
Bedeutung für Klauselgestaltung
Viele in der deutschen Praxis verbreitete Klauseln – etwa zur groben Fahrlässigkeit, zur Repräsentantenhaftung oder zu Obliegenheitsverletzungen – lassen sich nur vor dem Hintergrund der zwingenden VVG-Vorgaben richtig einordnen; das Gesetz ist daher regulatedBy-Zielobjekt für die entsprechenden clause-Objekte des deutschen Rechtsraums.
Gesetzliche Grundlage
- DE: Versicherungsvertragsgesetz (VVG)