Begriff

Zentralruf der Autoversicherer

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Der Zentralruf der Autoversicherer ist eine Einrichtung des GDV und der deutschen Kfz-Versicherer, die Unfallgeschädigten bei berechtigtem Interesse kostenlos Auskunft über den Kfz-Haftpflichtversicherer eines unfallbeteiligten Fahrzeugs erteilt.

Funktion

Seit 1972 gibt der Zentralruf der Autoversicherer Unfallgeschädigten bei berechtigtem Interesse kostenlos Auskunft über den Kfz-Haftpflichtversicherer eines unfallbeteiligten Fahrzeugs. Damit wird der Geschädigte in die Lage versetzt, seine Ansprüche direkt gegen den Versicherer des Schädigers geltend zu machen, ohne auf dessen Mitwirkung angewiesen zu sein.

Rolle im europäischen Kontext

Im Rahmen der 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie fungiert der Zentralruf zudem als nationale Auskunftsstelle und benennt den Schadenregulierungsbeauftragten des beteiligten ausländischen Versicherers in Deutschland, an den sich ein Geschädigter nach seiner Rückkehr ins Heimatland wenden kann.

Praxisrelevanz

Durch die Information der gegnerischen Versicherung über die Schadenmeldung beim Zentralruf kann diese frühzeitig mit der Schadenregulierung beginnen. Für Geschädigte ist der Zentralruf damit ein niedrigschwelliges Instrument, um grenzüberschreitende oder unklare Haftungssituationen im Strassenverkehr rasch zu klären.