Begriff

Employee Benefits (Personalvorsorge und Nebenleistungen)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Employee Benefits sind die vom Arbeitgeber finanzierten oder vermittelten Vorsorge- und Versicherungsleistungen für Mitarbeitende, die über den Lohn hinausgehen; in der Schweiz umfassen sie insbesondere berufliche Vorsorge (BVG), Krankentaggeld, UVG-Zusatz- und Gruppenunfallversicherung, Kollektiv-Kranken-Zusatzversicherung sowie internationale Krankenversicherung für Entsandte und werden von Brokern über Benchmark-Studien mit dem Markt verglichen.

Begriff und Bausteine

Employee Benefits bezeichnen alle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden neben dem Barlohn gewährt, um Risiken abzusichern, Vorsorge aufzubauen und als Arbeitgeber attraktiv zu sein. In der Schweiz besteht der Kern aus gesetzlich vorgeschriebenen Personalversicherungen und freiwilligen Ergänzungen. Obligatorisch sind die berufliche Vorsorge nach BVG für Arbeitnehmende ab der Eintrittsschwelle und die Unfallversicherung nach UVG. Darauf bauen die überobligatorische Vorsorge inklusive Kaderplänen und 1e-Lösungen, die Krankentaggeldversicherung als Ablösung der Lohnfortzahlungspflicht, die UVG-Zusatzversicherung für Überschusslohn, Privatabteilung und Kürzungsverzicht, Gruppenunfall- und Geschäftsreiseversicherungen sowie Kollektiv-Zusatzverträge in der Krankenversicherung auf, die Mitarbeitenden Spital- und Ambulantzusatz mit Rabatt und erleichterter Aufnahme bieten. Für Entsandte kommen internationale Krankenversicherung (IPMI) und Sozialversicherungskoordination hinzu. Ergänzend werden Arbeitgeberbeiträge an Krankenkassenprämien, Gesundheitsangebote, Familien- und Mobilitätsleistungen gezählt.

Gestaltung und Benchmarking

Die Ausgestaltung folgt einer Total-Rewards-Logik: Leistungsniveau, Finanzierungsteilung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden, Wartefristen und Koordination der einzelnen Deckungen sind so abzustimmen, dass keine Über- oder Unterversicherung entsteht – etwa zwischen Krankentaggeld, BVG-Invalidenrente und IV. Broker wie Aon, Mercer, WTW oder Kessler vergleichen die Pläne in Benchmark-Studien mit Branche und Wettbewerbern, prüfen Kosten, Schadenverlauf und Tarifierung und unterstützen bei Ausschreibungen und Pooling internationaler Risiken. Steuerlich sind Arbeitgeberbeiträge an BVG und Krankentaggeld abzugsfähig, während Prämienbeiträge an die Krankenkasse und viele Zusatzleistungen als Lohnbestandteil gelten. Employee-Benefits-Programme sind eng mit Absenzenmanagement und betrieblichem Gesundheitsmanagement verzahnt, weil beide den Schadenverlauf der Personalversicherungen und damit die Prämien bestimmen.

Ländervergleich

In Deutschland bilden die betriebliche Altersversorgung nach Betriebsrentengesetz mit fünf Durchführungswegen, die betriebliche Krankenversicherung (bKV) und Gruppenunfallversicherungen die wichtigsten Bausteine; in Österreich Pensionskassen und betriebliche Kollektivversicherungen sowie die betriebliche Mitarbeitervorsorge. Da die Grundversicherung in der Schweiz nicht kollektiv abgeschlossen werden kann und kein Arbeitgeberanteil besteht, haben Kollektiv-Zusatz- und Taggeldlösungen hier einen höheren Stellenwert als in den Nachbarländern.

Gesetzliche Grundlage

  • CH: Art. 2 und 7 BVG (obligatorische Versicherung der Arbeitnehmenden)
  • CH: Art. 1a UVG (obligatorisch versicherte Personen), Art. 15 UVG (versicherter Verdienst)