Lebensversicherung
Lebensversicherung: 30 Fachbegriffe kurz erklärt – Definition, Synonyme und gesetzliche Grundlage.
Abgekürzte Beitragszahlungsdauer
Synonyme: Limited Premium Payment Period
Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer werden die Beiträge einer Lebens- oder Rentenversicherung nur über einen Teil der gesamten Vertragslaufzeit gezahlt, der Versicherungsschutz besteht jedoch über die volle Laufzeit.
Begriff
Bei einer abgekürzten Beitragszahlungsdauer vereinbaren Versicherungsnehmer und Versicherer, dass die laufenden Beiträge einer Lebens- oder Rentenversicherung nur während eines Teils der gesamten Vertragslaufzeit entrichtet werden, während der Versicherungsschutz und die vereinbarten Leistungen über die volle Vertragsdauer bestehen bleiben.
Kalkulatorische Auswirkung
Da die Beitragszahlungsdauer verkürzt ist, muss der zur Deckung der Gesamtleistung erforderliche Beitrag entsprechend höher kalkuliert werden als bei einer über die volle Laufzeit verteilten Beitragszahlung. Der Versicherer trägt zudem ein höheres Stornorisiko, da die Beiträge in kürzerer Zeit die volle Deckungsrückstellung aufbauen müssen.
Anwendungsfälle
Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer wird häufig gewählt, wenn Versicherungsnehmer die Beitragslast vor Eintritt in den Ruhestand oder vor einer erwarteten Einkommensminderung abschliessen möchten, etwa bei Kapitallebensversicherungen mit Beitragszahlung bis zum 60. statt bis zum 65. Lebensjahr.
Ablaufleistung
Synonyme: Maturity Benefit, Erlebensfallleistung
Die Ablaufleistung ist die vom Versicherer bei Erreichen des vereinbarten Ablaufdatums einer Lebens- oder Rentenversicherung fällige Leistung.
Begriff
Die Ablaufleistung ist die Leistung, die ein Lebens- oder Rentenversicherer an den Versicherungsnehmer beziehungsweise Bezugsberechtigten auszahlt, wenn die versicherte Person das vereinbarte Ablaufdatum des Vertrags bei Vertragsende erlebt (Erlebensfall).
Zusammensetzung
Die Ablaufleistung setzt sich in der Regel aus der garantierten Versicherungssumme zuzüglich der über die Vertragslaufzeit angesammelten Überschussbeteiligung und gegebenenfalls eines Schlussgewinnanteils zusammen. Bei fondsgebundenen Verträgen entspricht sie dem Wert der zugeteilten Fondsanteile zum Ablaufzeitpunkt.
Auszahlungsoptionen
Anstelle einer einmaligen Kapitalauszahlung bieten viele Versicherer bei Fälligkeit der Ablaufleistung alternative Auszahlungsformen an, etwa eine Verrentung, eine Ratenzahlung oder eine Fortführung als Auszahlplan, was im Rahmen des Ablaufmanagements mit dem Kunden abgestimmt wird.
Ablaufmanagement
Synonyme: Maturity Management
Ablaufmanagement bezeichnet den Prozess, mit dem Lebens- und Rentenversicherer Kunden vor Fälligkeit ihres Vertrags über Leistungshöhe und Auszahlungsoptionen informieren und beraten.
Begriff
Ablaufmanagement umfasst die Gesamtheit der Prozesse, mit denen ein Lebens- oder Rentenversicherer Kunden rechtzeitig vor Fälligkeit ihres Vertrags über die voraussichtliche Ablaufleistung informiert und sie hinsichtlich der verfügbaren Auszahlungsoptionen berät.
Aufsichtsrechtliche Bedeutung
Die BaFin misst dem Ablaufmanagement besondere Bedeutung bei, da Kunden bei Vertragsablauf häufig weitreichende, teils irreversible Entscheidungen treffen (z. B. Einmalauszahlung versus Verrentung). Versicherer sind verpflichtet, Kunden verständlich, rechtzeitig und produktneutral über ihre Optionen zu informieren.
Praktische Umsetzung
Im Rahmen des Ablaufmanagements erhalten Kunden üblicherweise mehrere Monate vor Fälligkeit ein Informationsschreiben mit Angaben zur Höhe der Ablaufleistung sowie zu Alternativen wie Verrentung, Ratenzahlung oder Vertragsverlängerung, häufig ergänzt um ein persönliches Beratungsangebot.
Anwartschaftsversicherung
Synonyme: Continuation Insurance, Waiver of Underwriting Insurance
Die Anwartschaftsversicherung sichert das Recht, einen ruhenden Versicherungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft zu setzen.
Begriff
Die Anwartschaftsversicherung sichert einer Person das Recht, einen Versicherungsvertrag – etwa eine private Krankenversicherung oder eine Lebensversicherung – nach einer Unterbrechung zu einem späteren Zeitpunkt wieder in vollem Umfang und ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft zu setzen.
Anwendungsfälle
Typische Anwendungsfälle sind ein vorübergehender Auslandsaufenthalt, eine befristete Anstellung im Ausland mit anderweitigem Versicherungsschutz oder eine vorübergehende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Während der Anwartschaftszeit wird meist nur ein reduzierter Beitrag gezahlt, ohne dass der volle Versicherungsschutz besteht.
Bedeutung für den Versicherungsnehmer
Die Anwartschaftsversicherung ist besonders wertvoll, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand bei einem Neuabschluss mit höheren Beiträgen oder Risikoausschlüssen rechnen müsste. Sie erhält die ursprünglich kalkulierten Konditionen und den Versicherungsschutz ohne neue Risikoprüfung.
Ausbildungsversicherung
Synonyme: Education Endowment Insurance
Die Ausbildungsversicherung ist eine auf ein Kind abgeschlossene Lebensversicherung, die eine Kapitalleistung zur Finanzierung von Ausbildung oder Studium bereitstellt.
Begriff
Die Ausbildungsversicherung ist eine Form der gemischten Lebensversicherung, die von Eltern oder Grosseltern zugunsten eines Kindes abgeschlossen wird, um zu einem festgelegten Zeitpunkt – meist bei Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums – eine Kapitalleistung bereitzustellen.
Ausgestaltung
Häufig beinhaltet die Ausbildungsversicherung neben dem Sparanteil auch eine sogenannte Beitragsbefreiung im Todesfall der versicherten Elternperson: Verstirbt der beitragszahlende Elternteil während der Vertragslaufzeit, wird die Versicherung beitragsfrei fortgeführt und die vereinbarte Ablaufleistung dennoch in voller Höhe ausgezahlt.
Bedeutung
Die Ausbildungsversicherung dient der langfristigen finanziellen Absicherung der Ausbildung eines Kindes und kombiniert dabei einen Spar- mit einem Risikoschutzgedanken, was sie von reinen Banksparplänen unterscheidet.
Aussteuerversicherung
Synonyme: Dowry Endowment Insurance
Die Aussteuerversicherung ist eine auf ein Kind abgeschlossene Lebensversicherung, die bei dessen Heirat oder Erreichen eines bestimmten Alters eine Kapitalleistung auszahlt.
Begriff
Die Aussteuerversicherung ist eine besondere Form der gemischten Lebensversicherung, die von Eltern oder Grosseltern auf das Leben eines Kindes abgeschlossen wird. Sie sieht eine Kapitalauszahlung bei Heirat des Kindes oder spätestens bei Erreichen eines vertraglich festgelegten Alters vor.
Historischer Hintergrund
Der Begriff stammt aus einer Zeit, in der Eltern ihren Kindern traditionell eine “Aussteuer” – Hausrat, Wäsche oder eine finanzielle Starthilfe – zur Eheschliessung mitgaben. Die Aussteuerversicherung diente dazu, hierfür rechtzeitig Kapital anzusparen.
Heutige Bedeutung
Die klassische Aussteuerversicherung ist heute weitgehend durch andere Produkte wie die Ausbildungsversicherung oder allgemeine Sparformen für Kinder abgelöst worden, wird aber als Vertragstyp in älteren Bestandsverträgen weiterhin geführt.
Beitragsdynamik
Synonyme: Premium Indexation, Dynamic Increase Option
Die Beitragsdynamik erhöht Beitrag und Versicherungsleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung automatisch um einen vereinbarten Prozentsatz, meist ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Begriff
Die Beitragsdynamik ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der sich der Beitrag und die entsprechende Versicherungsleistung einer Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in regelmässigen Abständen, meist jährlich, automatisch um einen festgelegten Prozentsatz erhöhen.
Zweck
Die Beitragsdynamik soll die Versicherungsleistung an die Einkommens- und Preisentwicklung anpassen und einer schleichenden Unterversicherung durch Inflation entgegenwirken; sie ist insbesondere in langlaufenden Verträgen wie Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen verbreitet.
Verzicht auf erneute Risikoprüfung
Ein zentraler Vorteil der Beitragsdynamik ist, dass die Erhöhung der Versicherungssumme in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, sodass Versicherte auch bei einer inzwischen eingetretenen Verschlechterung ihres Gesundheitszustands von der automatischen Anpassung profitieren können; Versicherungsnehmer haben üblicherweise die Möglichkeit, einzelne Dynamikerhöhungen abzulehnen.
Beteiligung an Bewertungsreserven
Synonyme: Participation in Valuation Reserves
Die Beteiligung an Bewertungsreserven ist der nach § 153 VVG gesetzlich vorgeschriebene Anspruch von Lebensversicherten auf einen Anteil an den stillen Reserven der Kapitalanlagen ihres Vertrags.
Begriff
Die Beteiligung an Bewertungsreserven ist der nach § 153 VVG gesetzlich vorgeschriebene Anspruch von Versicherungsnehmern der Lebens- und Rentenversicherung, bei Fälligkeit, Kündigung oder Tod an einem Anteil der stillen Reserven der Kapitalanlagen beteiligt zu werden, die dem jeweiligen Vertrag zurechenbar sind.
Berechnung und Verteilung
Die Höhe der individuellen Beteiligung richtet sich nach einem verursachungsorientierten Schlüssel, der die Kapitalbindung des einzelnen Vertrags im Verhältnis zum Gesamtbestand berücksichtigt; für festverzinsliche Wertpapiere gilt eine spezielle Durchschnittsbetrachtung, um kurzfristige Zinsschwankungen zu glätten.
Politische Bedeutung
Die Beteiligung an Bewertungsreserven war insbesondere in der langanhaltenden Niedrigzinsphase politisch umstritten, da die vollständige Auszahlung stiller Reserven aus Anleihen an ausscheidende Versicherte zulasten der im Bestand verbleibenden Versicherten gehen kann; der Gesetzgeber hat daher 2014 eine Einschränkung der Beteiligung an Reserven aus festverzinslichen Wertpapieren eingeführt, soweit diese zur Sicherstellung der Garantieleistungen des verbleibenden Bestands benötigt werden.
Bezugsberechtigter
Synonyme: Beneficiary
Der Bezugsberechtigte ist die vom Versicherungsnehmer bestimmte Person, der die Versicherungsleistung im Leistungsfall zusteht, ohne selbst Vertragspartei zu sein.
Begriff
Der Bezugsberechtigte ist die vom Versicherungsnehmer benannte Person, der im Versicherungsfall – etwa bei Tod oder Ablauf einer Lebensversicherung – die Versicherungsleistung zustehen soll, ohne selbst Vertragspartei des Versicherungsvertrags zu sein.
Widerrufliche und unwiderrufliche Bezugsberechtigung
Bei einer widerruflichen Bezugsberechtigung kann der Versicherungsnehmer die Benennung jederzeit einseitig ändern; erst mit Eintritt des Versicherungsfalls erwirbt der Bezugsberechtigte einen eigenen, unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer. Bei einer unwiderruflichen Bezugsberechtigung erwirbt der Bezugsberechtigte diesen Anspruch bereits mit der Benennung und kann ihn nicht mehr einseitig entzogen werden.
Bedeutung für die Nachlassplanung
Die Bezugsberechtigung ermöglicht es, Versicherungsleistungen gezielt und ausserhalb des Nachlasses an bestimmte Personen zu lenken, was insbesondere in der Nachlass- und Vermögensplanung genutzt wird, etwa um Angehörige unmittelbar und ohne Erbschein-Verfahren mit Liquidität zu versorgen.
Cliquet-Verzinsung
Synonyme: Cliquet-Prinzip, Ratchet-Effekt
Die Cliquet-Verzinsung schreibt jährlich erzielte Wertsteigerungen einer fondsgebundenen oder indexgebundenen Versicherung endgültig fest, sodass sie nicht mehr zurückgegeben werden können.
Begriff
Die Cliquet-Verzinsung ist ein Verzinsungsmechanismus insbesondere bei indexgebundenen Lebensversicherungen, bei dem in einer bestimmten Periode (meist jährlich) erzielte positive Wertentwicklungen endgültig festgeschrieben und dem Vertragswert gutgeschrieben werden, sodass sie durch nachfolgende negative Marktentwicklungen nicht mehr verloren gehen können.
Funktionsweise
Am Ende jeder Verzinsungsperiode wird die erzielte Wertentwicklung, begrenzt durch eine vorab vereinbarte Obergrenze (Cap) und gegebenenfalls eine Untergrenze (Floor, häufig 0 %), dem Vertragswert unwiderruflich zugeschrieben; dieser neue, höhere Wert bildet die Ausgangsbasis für die Berechnung der Wertentwicklung der nächsten Periode, wodurch ein “Klick”-Effekt (englisch: Ratchet) entsteht, der bereits erzielte Gewinne dauerhaft sichert.
Bedeutung für den Kunden
Die Cliquet-Verzinsung bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, an positiven Marktentwicklungen zu partizipieren, ohne das volle Abwärtsrisiko eines direkten Aktien- oder Indexinvestments zu tragen, da bereits erzielte Wertsteigerungen gegen zukünftige Kursverluste abgesichert sind; im Gegenzug ist die Partizipation an einzelnen sehr starken Wertsteigerungsperioden durch den Cap regelmässig begrenzt.
Deckungskapital (Reserve Capital)
Synonyme: Reserve Capital, Deckungsrückstellung
Das Deckungskapital ist das aktuariell berechnete Kapital, das ein Lebensversicherer zur Erfüllung der künftigen Leistungsverpflichtungen eines Vertrags vorhalten muss.
Begriff
Das Deckungskapital ist das für einen einzelnen Lebensversicherungsvertrag aktuariell berechnete Kapital, das der Versicherer zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhalten muss, um die Differenz zwischen dem Barwert der künftigen Leistungsverpflichtungen und dem Barwert der künftig noch zu zahlenden Prämien abzudecken.
Berechnung
Das Deckungskapital wird nach dem sogenannten prospektiven Verfahren als Differenz aus dem Barwert der künftigen Versicherungsleistungen und dem Barwert der künftigen Nettoprämien berechnet, wobei die zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, biometrische Wahrscheinlichkeiten, Kosten) den bei Vertragsabschluss geltenden Kalkulationsgrundlagen entsprechen.
Bedeutung für die Bilanzierung
Die Summe der Deckungskapitalien aller Verträge eines Versicherers bildet die Deckungsrückstellung, die als bedeutendste Passivposition in der Bilanz eines Lebensversicherers ausgewiesen wird und unter Solvency II als Grundlage für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen (Best Estimate zuzüglich Risikomarge) dient; das nach handelsrechtlichen Grundsätzen berechnete Deckungskapital kann von der aufsichtsrechtlichen Bewertung unter Solvency II erheblich abweichen.
Deckungsstock
Synonyme: Sicherungsvermögen
Der Deckungsstock ist ein besonders geschütztes Sondervermögen von Lebensversicherern, das vorrangig der Sicherung der Ansprüche der Versicherten dient.
Begriff
Der Deckungsstock, im heutigen Aufsichtsrecht als Teil des Sicherungsvermögens bezeichnet, ist ein besonders geschütztes Sondervermögen eines Lebensversicherers, das dazu bestimmt ist, die Ansprüche der Versicherten aus ihren Lebensversicherungsverträgen dauerhaft zu sichern.
Rechtliche Sonderstellung
Vermögenswerte, die dem Deckungsstock beziehungsweise Sicherungsvermögen zugeordnet sind, unterliegen besonderen aufsichtsrechtlichen Anlage- und Bewertungsvorschriften und sind im Falle einer Insolvenz des Versicherers dem allgemeinen Gläubigerzugriff entzogen; sie stehen vorrangig zur Befriedigung der Ansprüche der Versicherungsnehmer zur Verfügung, was ein zentrales Element des Verbraucherschutzes in der Lebensversicherung darstellt.
Treuhänder und Aufsicht
Die ordnungsgemässe Verwaltung des Sicherungsvermögens wird durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht, der insbesondere die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anlagevorschriften kontrolliert und jede Verfügung über die Vermögenswerte des Sicherungsvermögens genehmigen muss; diese zusätzliche Kontrollinstanz ergänzt die allgemeine Versicherungsaufsicht durch die BaFin.
Dynamik (Lebens- und Rentenversicherung)
Synonyme: Dynamic Increase
Die Dynamik ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der Beitrag und Versicherungsleistung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrags regelmässig automatisch erhöht werden.
Begriff
Die Dynamik ist eine vertragliche Vereinbarung in der Lebens- und Rentenversicherung, nach der sich Beitrag und die daran gekoppelte Versicherungsleistung in regelmässigen Abständen (meist jährlich), ohne erneute Gesundheitsprüfung, automatisch um einen festgelegten Prozentsatz oder in Anlehnung an einen Index erhöhen.
Zweck und Funktionsweise
Die Dynamik soll dem Vertrag entgegenwirken, dass der ursprünglich vereinbarte, nominal feste Versicherungsschutz durch Inflation und allgemeine Einkommenssteigerungen im Zeitverlauf real an Wert verliert; durch die automatische Erhöhung von Beitrag und Leistung bleibt der reale Versicherungsschutz über die Vertragslaufzeit annähernd konstant, ohne dass der Versicherungsnehmer aktiv eine Vertragsänderung beantragen oder eine erneute Risikoprüfung durchlaufen muss.
Widerspruchsrecht und Ausgestaltung
Versicherungsnehmer haben bei den meisten Dynamikvereinbarungen die Möglichkeit, einer einzelnen oder mehreren aufeinanderfolgenden Erhöhungen zu widersprechen; bleibt der Widerspruch über einen bestimmten Zeitraum (häufig zwei bis drei aufeinanderfolgende Erhöhungstermine) aus, erlischt die Dynamikoption in vielen Vertragswerken endgültig, was bei der Vertragsverwaltung sorgfältig beachtet werden muss.
Endalter (Maturity Age)
Synonyme: Maturity Age, Ablaufalter
Das Endalter ist das im Vertrag festgelegte Alter der versicherten Person, bei dessen Erreichen der Vertrag abläuft und gegebenenfalls eine Erlebensfallleistung fällig wird.
Begriff
Das Endalter ist das im Versicherungsvertrag festgelegte Lebensalter der versicherten Person, bei dessen Erreichen der Vertrag planmässig abläuft und, sofern die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt lebt, eine vereinbarte Erlebensfallleistung fällig wird.
Bedeutung für die Kalkulation
Das Endalter bestimmt zusammen mit dem Eintrittsalter und dem Rechnungszins die Laufzeit und damit massgeblich die Höhe der zu kalkulierenden Beiträge einer Lebens- oder Rentenversicherung; ein höheres Endalter verlängert die Ansparphase und kann bei gleichbleibendem Beitrag zu einer höheren Ablaufleistung führen, während ein niedrigeres Endalter die Versicherungsdauer verkürzt.
Flexibilisierung des Rentenbeginns
Bei modernen Rentenversicherungen wird das Endalter zunehmend flexibel gestaltet, indem dem Versicherungsnehmer innerhalb bestimmter vertraglicher Grenzen ein Wahlrecht eingeräumt wird, den tatsächlichen Rentenbeginn gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Endalter vorzuziehen oder hinauszuschieben, um auf veränderte persönliche oder wirtschaftliche Umstände reagieren zu können.
Erlebensfallleistung
Synonyme: Survival Benefit
Die Erlebensfallleistung ist die Kapital- oder Rentenzahlung, die ein Lebensversicherer erbringt, wenn die versicherte Person das vereinbarte Vertragsende erlebt.
Begriff
Die Erlebensfallleistung ist die Versicherungsleistung, die ein Lebensversicherer bei einer Erlebensfall- oder gemischten Kapitallebensversicherung erbringt, wenn die versicherte Person das vertraglich vereinbarte Vertragsende (den Ablauftermin) erlebt, im Gegensatz zur Todesfallleistung, die bei vorzeitigem Ableben der versicherten Person fällig wird.
Abgrenzung der Vertragsarten
Reine Erlebensfallversicherungen zahlen ausschliesslich bei Vertragsablauf, sofern die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt lebt, und leisten im Todesfall vor Vertragsende in der Regel keine oder nur eine begrenzte Rückgewähr der eingezahlten Beiträge; bei der weit verbreiteten gemischten Kapitallebensversicherung ist sowohl eine Todesfall- als auch eine Erlebensfallleistung vereinbart, sodass in jedem Fall eine Leistung fällig wird.
Bedeutung für die Kalkulation
Da die Wahrscheinlichkeit, den Ablauftermin zu erleben, mit zunehmendem Eintrittsalter und je nach biometrischen Rechnungsgrundlagen variiert, ist die korrekte Einschätzung der Erlebenswahrscheinlichkeit ein zentraler Bestandteil der Prämienkalkulation von Erlebensfall- und gemischten Kapitallebensversicherungen; hierfür werden Sterbetafeln herangezogen, die die statistische Sterblichkeit einer Bevölkerungsgruppe abbilden.
Gesamtverzinsung
Synonyme: Total Declared Rate
Die Gesamtverzinsung ist die Summe aus Garantiezins und laufender Überschussbeteiligung, die ein Lebensversicherer seinen Versicherten in einem Geschäftsjahr tatsächlich gutschreibt.
Begriff
Die Gesamtverzinsung ist die Summe aus dem vertraglich garantierten Rechnungszins und der zusätzlich gewährten laufenden Überschussbeteiligung, die ein Lebensversicherer seinen Versicherten mit klassischen Kapitallebens- oder Rentenversicherungsverträgen in einem bestimmten Geschäftsjahr tatsächlich auf das angesammelte Deckungskapital gutschreibt.
Bedeutung als Vergleichsgrösse
Da der garantierte Rechnungszins bei vielen Altverträgen deutlich über dem aktuellen Kapitalmarktniveau liegt, während neu abgeschlossene Verträge oft nur einen sehr niedrigen oder gar keinen Garantiezins mehr aufweisen, ist die Gesamtverzinsung eine wichtige, für Versicherungsnehmer und Marktbeobachter vergleichsweise einfach zugängliche Kennzahl, um die tatsächliche Verzinsung unterschiedlicher Lebensversicherer und Vertragsgenerationen miteinander zu vergleichen.
Entwicklung im Niedrigzinsumfeld
In einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld gerät die Gesamtverzinsung unter Druck, da die laufenden Kapitalanlageerträge vieler Versicherer nicht mehr ausreichen, um sowohl die Garantieverzinsung älterer Verträge zu bedienen als auch eine attraktive zusätzliche Überschussbeteiligung zu gewähren; viele Versicherer haben daher in den vergangenen Jahren ihre Gesamtverzinsung schrittweise gesenkt und zusätzliche Sicherungsmechanismen wie die Zinszusatzreserve aufgebaut.
Hinterbliebenenrente (Survivor's Pension)
Synonyme: Survivor's Pension, Witwenrente, Waisenrente
Die Hinterbliebenenrente ist eine wiederkehrende Leistung aus einer Lebens- oder Rentenversicherung bzw. einem Altersvorsorgesystem, die an Ehepartner, eingetragene Partner oder Kinder nach dem Tod der versicherten Person gezahlt wird.
Begriff
Die Hinterbliebenenrente ist eine wiederkehrende Zahlung, die im Todesfall der versicherten Person an begünstigte Hinterbliebene – typischerweise den Ehe- oder Lebenspartner (Witwen-/Witwerrente) oder Kinder (Waisenrente) – geleistet wird. Sie ist ein zentrales Element sowohl der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als auch der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ausgestaltung in der Lebens- und Rentenversicherung
In der privaten und betrieblichen Altersvorsorge kann die Hinterbliebenenrente als eigenständiger Vertragsbestandteil (Hinterbliebenenrentenversicherung) oder als Zusatzleistung zu einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht vereinbart werden. Die Höhe richtet sich häufig nach einem definierten Prozentsatz der ursprünglichen Altersrente des Versicherten und kann nach Anspruchsberechtigten (Ehepartner, Kinder bis zu einem bestimmten Alter) differenziert sein.
Versicherungsmathematische Bedeutung
Bei der Kalkulation von Hinterbliebenenrenten sind neben der Sterblichkeit der versicherten Person auch die gemeinsame Sterblichkeit und Altersstruktur der begünstigten Hinterbliebenen (Verheiratungswahrscheinlichkeit, Altersdifferenz der Ehepartner) sowie die Anspruchsdauer bei Waisenrenten (regelmässig bis zum Erreichen eines bestimmten Alters oder Ausbildungsendes) zu berücksichtigen.
Jahresrente (Annual Annuity)
Synonyme: Annual Annuity, Jahresrentenbetrag
Die Jahresrente ist der auf ein Kalenderjahr bezogene Betrag einer Rentenleistung aus einer Rentenversicherung oder einem Altersvorsorgesystem, der als Bezugsgrösse für die versicherungsmathematische Kalkulation dient.
Begriff
Die Jahresrente bezeichnet die auf ein volles Kalenderjahr bezogene Höhe der aus einer Rentenversicherung oder einem betrieblichen bzw. gesetzlichen Altersvorsorgesystem geschuldeten Rentenleistung. Sie dient als zentrale Bezugsgrösse sowohl für die vertragliche Leistungsdefinition als auch für die versicherungsmathematische Deckungsrückstellungsberechnung.
Zahlungsweise und Umrechnung
Auch wenn Renten in der Praxis meist monatlich ausgezahlt werden, bildet die Jahresrente die Grundlage für Vergleichsrechnungen, Barwertermittlungen und aufsichtsrechtliche Meldungen. Die Umrechnung zwischen Jahres- und Monatsrente erfolgt üblicherweise unter Berücksichtigung eines unterjährigen Zuschlags, der den durch die vorzeitige Auszahlung entstehenden Zinsverlust des Versicherers ausgleicht.
Bedeutung für die Rentenkalkulation
Bei der Kalkulation der Jahresrente aus einem angesammelten Deckungskapital wird ein Rentenbarwertfaktor angewendet, der auf Basis der biometrischen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, Rechnungszins) sowie gegebenenfalls vereinbarter Garantiezeiten oder Hinterbliebenenleistungen ermittelt wird.
Langlebigkeitsrisiko (Longevity Risk)
Synonyme: Longevity Risk
Das Langlebigkeitsrisiko ist die Gefahr, dass Versicherte einer Rentenversicherung im Durchschnitt länger leben als bei der Prämienkalkulation angenommen, wodurch dem Versicherer höhere als erwartete Rentenzahlungen entstehen.
Begriff
Das Langlebigkeitsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die tatsächliche Sterblichkeit eines Versichertenkollektivs in der Rentenversicherung systematisch niedriger ausfällt als bei der Kalkulation der Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel) angenommen, wodurch die durchschnittliche Rentenbezugsdauer und damit die Gesamtleistung des Versicherers höher ausfällt als geplant.
Systematisches versus unsystematisches Risiko
Im Gegensatz zum unsystematischen (idiosynkratischen) Sterblichkeitsrisiko, das sich bei einem hinreichend grossen Versichertenkollektiv durch den Ausgleich im Kollektiv reduziert, lässt sich das systematische Langlebigkeitsrisiko – die Möglichkeit einer generellen, für das gesamte Kollektiv gültigen Verbesserung der Sterblichkeit – nicht durch reine Risikodiversifikation im Bestand ausgleichen und muss daher gesondert im Risikomanagement berücksichtigt werden.
Risikotransfer und Absicherung
Versicherer setzen zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos verschiedene Instrumente ein, darunter die Rückversicherung von Langlebigkeitsrisiken (Longevity Swaps und Longevity Reinsurance), die gezielte Diversifikation über Todesfall- und Erlebensfallrisiken hinweg (natürliches Hedging) sowie konservative, regelmässig aktualisierte Generationensterbetafeln, die erwartete zukünftige Sterblichkeitsverbesserungen bereits in der Kalkulation antizipieren.
Lebenserwartung (Life Expectancy)
Synonyme: Life Expectancy
Die Lebenserwartung ist die statistisch aus einer Sterbetafel abgeleitete durchschnittlich verbleibende Lebenszeit einer Person eines bestimmten Alters und eine zentrale Rechnungsgrundlage der Lebens- und Rentenversicherung.
Begriff
Die Lebenserwartung ist die statistisch erwartete, durchschnittlich verbleibende Lebenszeit einer Person eines bestimmten Alters, die aus einer Sterbetafel abgeleitet wird. Sie unterscheidet sich grundsätzlich von der Lebenserwartung bei Geburt, die die durchschnittliche Gesamtlebensdauer eines neugeborenen Kindes unter den aktuellen Sterblichkeitsverhältnissen beschreibt.
Bedeutung für die Rechnungsgrundlagen
Die Lebenserwartung bildet die zentrale Grundlage für die Kalkulation von Lebens- und Rentenversicherungsprodukten: Sie bestimmt sowohl die erwartete Leistungsdauer einer Leibrente als auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Todesfallschutzes innerhalb einer bestimmten Vertragslaufzeit.
Trends und Herausforderungen
Die Lebenserwartung ist in den vergangenen Jahrzehnten in nahezu allen entwickelten Volkswirtschaften kontinuierlich gestiegen, was Versicherer vor die Herausforderung stellt, zukünftige Verbesserungen der Sterblichkeit bereits heute in ihren Rechnungsgrundlagen (Generationensterbetafeln) angemessen zu antizipieren, um das Langlebigkeitsrisiko in der Rentenversicherung adäquat abzudecken.
Leistungsdynamik (Benefit Escalation)
Synonyme: Benefit Escalation, Rentendynamik
Die Leistungsdynamik ist eine vertragliche Vereinbarung, wonach eine laufende Rentenleistung (z. B. aus einer Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherung) periodisch um einen festen oder inflationsabhängigen Prozentsatz erhöht wird.
Begriff
Die Leistungsdynamik ist eine vertragliche Vereinbarung in Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, wonach die vereinbarte laufende Leistung während der Bezugsdauer periodisch (meist jährlich) um einen festen Prozentsatz oder in Abhängigkeit von einem Inflationsindex erhöht wird, um die reale Kaufkraft der Leistung über einen längeren Zeitraum zu erhalten.
Abgrenzung zur Beitragsdynamik
Die Leistungsdynamik ist von der Beitragsdynamik zu unterscheiden, die eine automatische Erhöhung der laufenden Prämie (meist in gleichem prozentualem Umfang wie die Versicherungssumme) während der Ansparphase des Vertrags vorsieht; beide Mechanismen werden häufig gemeinsam vereinbart, um Versicherungsschutz und Prämienniveau über die Vertragslaufzeit an die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung anzupassen.
Bedeutung für die Rentenkalkulation
Bei Vereinbarung einer Leistungsdynamik muss der Versicherer die zukünftigen Erhöhungen bereits bei der Kalkulation der notwendigen Deckungsrückstellung berücksichtigen, da die tatsächliche Gesamtleistung über die Bezugsdauer erheblich höher ausfallen kann als der nominale Ausgangsbetrag der Leistung.
Mortalitätsrisiko (Mortality Risk)
Synonyme: Mortality Risk
Das Mortalitätsrisiko ist die Gefahr, dass die tatsächliche Sterblichkeit eines Versichertenkollektivs in der Todesfallversicherung höher ausfällt als bei der Kalkulation der Rechnungsgrundlagen angenommen.
Begriff
Das Mortalitätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die tatsächliche Sterblichkeit eines Versichertenkollektivs in der Todesfallversicherung – etwa in der Risikolebensversicherung – höher ausfällt als bei der Kalkulation der zugrunde liegenden Sterbetafel angenommen, wodurch dem Versicherer mehr Todesfallleistungen entstehen als geplant.
Gegenläufigkeit zum Langlebigkeitsrisiko
Das Mortalitätsrisiko ist strukturell das Gegenstück zum Langlebigkeitsrisiko der Rentenversicherung: Während eine unerwartet niedrige Sterblichkeit in der Rentenversicherung zu höheren Kosten führt (Langlebigkeitsrisiko), führt eine unerwartet hohe Sterblichkeit in der Todesfallversicherung zu höheren Kosten (Mortalitätsrisiko). Diese Gegenläufigkeit ermöglicht es Versicherern, beide Risiken durch natürliches Hedging innerhalb eines diversifizierten Portfolios teilweise auszugleichen.
Katastrophenmortalitätsrisiko
Neben dem allgemeinen (Trend-)Mortalitätsrisiko unterscheidet die aktuarielle Praxis das Katastrophenmortalitätsrisiko, also die Gefahr eines kurzfristigen, extremen Anstiegs der Sterblichkeit durch Ereignisse wie Pandemien, Naturkatastrophen oder kriegerische Auseinandersetzungen; dieses wird im Rahmen von Solvency II als eigenständiges Untermodul des versicherungstechnischen Risikos in der Standardformel berücksichtigt.
Zillmern
Synonyme: Zillmerung, Zillmerverfahren
Zillmern ist das nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer benannte Verfahren zur Beitragsberechnung, mit dem die Abschlusskosten eines Lebensversicherungsvertrags über die laufenden Prämien finanziert werden.
Historischer Ansatz
In der Lebensversicherung gegen laufende Beiträge fallen zu Vertragsbeginn hohe, durch Vertriebsprovisionen bedingte Abschlusskosten an, die häufig den ersten Jahresbeitrag übersteigen. August Zillmer (1831–1893) löste dieses Problem, indem der Beitrag rechnerisch so kalkuliert wird, als wäre der Versicherungsnehmer ein Jahr älter und der Vertrag ein Jahr kürzer; da die Versicherung aber sofort beginnt, wird faktisch ein zusätzlicher Jahresbeitrag zur Finanzierung der Abschlusskosten frei.
Aktuelle Ausgestaltung
Statt eines vollen Jahresbeitrags wird heute ein Prozentsatz der Summe aller künftigen Beiträge angesetzt – der Zillmersatz. Der daraus resultierende Betrag wird über die Beitragszahlungsdauer verrentet und den Nettoprämien als Zillmerprämie zugeschlagen.
Praxisrelevanz
Zillmern schont die kurzfristige Liquidität des Versicherers, verzögert aber den Vermögensaufbau der Versicherten, da der Zinseszinseffekt auf das Vertragsguthaben erst nach Deckung der Abschlusskosten einsetzt – ein Effekt, der in Niedrigzinsphasen besonders spürbar ist und die Transparenzdebatte um Abschlusskosten befeuert hat.
Zillmerprämie
Synonyme: Zillmer Premium
Die Zillmerprämie ist die Nettoprämie einer Lebensversicherung, erhöht um den über die Prämienzahlungsdauer verrenteten, durch das Zillmern ermittelten Abschlusskostenzuschlag.
Zusammensetzung
Die Zillmerprämie besteht aus der versicherungsmathematischen Nettoprämie zuzüglich eines Abschlusskostenzuschlags, der aus dem im Rahmen des Zillmerns ermittelten Gesamtbetrag der Abschlusskosten über die Prämienzahlungsdauer verrentet wird. Sie unterscheidet sich damit sowohl von der reinen Nettoprämie als auch von der vom Kunden gezahlten Bruttoprämie, die zusätzlich laufende Verwaltungskostenzuschläge enthält.
Funktion im Prämiengefüge
Aus der Zillmerprämie werden nach Abzug der benötigten Risikoanteile die verbleibenden Prämienteile so lange zur Deckung der Abschlusskosten herangezogen, bis diese in Höhe des Zillmersatzes multipliziert mit der Beitragssumme finanziert sind. Erst danach fliessen die Sparprämien in den Aufbau der Deckungsrückstellung.
Praxisrelevanz
Die genaue Kenntnis der Zillmerprämie ist für die Beurteilung der Rückkaufswertentwicklung in den ersten Vertragsjahren wichtig, da in dieser Phase ein grosser Teil der Prämie zur Tilgung der Abschlusskosten und nicht zum Vermögensaufbau verwendet wird.
Zillmerreserve
Synonyme: Zillmer Reserve
Die Zillmerreserve ist die mittels der Zillmerprämie aufgebaute Deckungsrückstellung eines Lebensversicherungsvertrags.
Begriff
Die Zillmerreserve ist diejenige Deckungsrückstellung, die sich ergibt, wenn der Vertrag auf Basis der Zillmerprämie – also unter Berücksichtigung des Abschlusskostenzuschlags – bewertet wird. Sie ist in den ersten Vertragsjahren systematisch niedriger als eine ungezillmerte Nettoreserve, weil ein Teil der Prämie noch zur Tilgung der Abschlusskosten gebunden ist.
Verlauf über die Vertragslaufzeit
Mit fortschreitender Vertragsdauer nähert sich die Zillmerreserve der Nettoreserve an, sobald die Abschlusskosten vollständig getilgt sind. Aufsichtsrechtliche Vorgaben stellen sicher, dass die Zillmerreserve zu keinem Zeitpunkt einen Mindestrückkaufswert unterschreitet, der dem Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung zusteht.
Praxisrelevanz
Für Versicherungsnehmer erklärt die Zillmerreserve, weshalb der Rückkaufswert in den ersten Vertragsjahren deutlich unter der Summe der eingezahlten Prämien liegt. Diese Transparenzlücke war wiederholt Gegenstand verbraucherschutzrechtlicher Diskussionen und aufsichtsrechtlicher Beschränkungen des Zillmersatzes.
Zillmersatz
Synonyme: Zillmer Rate
Der Zillmersatz ist der aufsichtsrechtlich begrenzte Prozentsatz zur Berechnung des Abschlusskostenzuschlags in der Lebensversicherung im Rahmen des Zillmerns.
Rechtliche Begrenzung
Für Tarife des Neubestands ist der Zillmersatz auf die Summe aller über die Vertragslaufzeit fälligen Beiträge bezogen. Bis 2014 lag die Obergrenze bei 40 Promille, seit 2015 begrenzt § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) den Satz auf 25 Promille. Für Altbestände gilt eine abweichende Begrenzung von 35 Promille der Versicherungssumme.
Funktion
Der Zillmersatz bestimmt, welcher Anteil der künftigen Beitragssumme maximal zur Finanzierung der Abschlusskosten herangezogen werden darf. Er ist damit die zentrale Stellschraube zwischen kurzfristiger Liquidität des Versicherers und langfristigem Vermögensaufbau des Versicherungsnehmers.
Praxisrelevanz
Die schrittweise Absenkung des Zillmersatzes seit 2015 war eine direkte Reaktion des Gesetzgebers auf die Kritik an intransparenten und für Versicherte nachteiligen Abschlusskostenstrukturen im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG).
Zinsgarantie
Synonyme: Garantiezins
Die Zinsgarantie ist die vertragliche Verpflichtung eines Lebensversicherers, aus den Sparprämien eines Vertrags eine bestimmte Mindestverzinsung zu erbringen.
Konzept
Bei den meisten Lebensversicherungsverträgen ist die Zinsgarantie aus Kundensicht nur indirekt sichtbar: Sie bezieht sich nicht auf einen transparenten Mindestzinssatz auf die Bruttoprämie, sondern auf die Sparprämie, die nach Abzug von Risikoprämien und Kostenzuschlägen verbleibt. Bei der Prämienkalkulation wird unterstellt, dass sich diese Sparprämie mit dem sogenannten Rechnungszins verzinst.
Entwicklung
In einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld muss der aufsichtsrechtlich zulässige Höchstrechnungszins gesenkt werden, damit Versicherer die gleiche Leistung nicht mit unrealistischen Zinsannahmen kalkulieren. Dies führt zu spürbar höheren erforderlichen Prämien für dieselbe garantierte Leistung.
Praxisrelevanz
Sinkende Zinsgarantien stellen das klassische Geschäftsmodell der Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung zunehmend infrage, da der garantierte Rechnungszins allein oft nicht mehr ausreicht, um bezogen auf die Bruttoprämie eine positive Gesamtrendite darzustellen. Versicherer reagieren mit neuen Produktgenerationen mit reduzierten oder variablen Garantien.
Zinsgewinn
Synonyme: Interest Surplus
Der Zinsgewinn ist der Teil des Kapitalanlageergebnisses eines Lebensversicherungsbestands, der nach Abzug der Kapitalanlageaufwendungen und der garantierten Zinsen verbleibt.
Berechnung
Der Zinsgewinn ergibt sich als Differenz zwischen den ordentlichen und ausserordentlichen Erträgen aus den Kapitalanlagen eines Lebensversicherungsbestands, reduziert um die Verwaltungsaufwendungen für diese Kapitalanlagen, einerseits, und den für den Bestand garantierten Zinsen andererseits.
Bedeutung in der Überschusszerlegung
Der Zinsgewinn ist eine der drei klassischen Quellen des Rohüberschusses in der Lebensversicherung – neben Risikogewinn und Kostengewinn. Er entsteht, wenn die tatsächlich erzielte Kapitalanlagerendite über dem den Versicherten garantierten Rechnungszins liegt.
Praxisrelevanz
In Phasen sinkender Kapitalmarktzinsen schrumpft der Zinsgewinn strukturell, da die Differenz zwischen erzielbarer Rendite und Garantiezins kleiner wird oder sogar negativ wird. Dies verstärkt den Druck, Zinszusatzreserven aufzubauen und die laufende Überschussbeteiligung der Versicherten zu reduzieren.
Zweitmarkt für Lebensversicherungen
Synonyme: Life Settlement Market
Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen ist der Markt, auf dem Rechte aus bestehenden Lebensversicherungsverträgen zwischen Versicherungsnehmern und Investoren gehandelt werden.
Funktionsweise
Auf dem Zweitmarkt tritt entweder der Versicherungsnehmer seine Rechte und Pflichten unmittelbar an einen Investor ab, der den Vertrag unverändert fortführt, oder der Investor zahlt eine Entschädigung und übernimmt die Funktion des Versicherungsnehmers. Übersteigt die Todesfallleistung die üblichen Beerdigungskosten und ist der Versicherte nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch, sind zum Schutz des Versicherten vertragliche Regeln erforderlich.
Bedeutung im deutschen Markt
Gehandelte Verträge stammen überwiegend aus angelsächsischen Ländern; für deutsches Recht spielt der Zweitmarkt kaum eine Rolle, da der gesetzlich garantierte Rückkaufswert nach VVG meist nahe an dem Betrag liegt, den ein Investor zu zahlen bereit wäre – abzüglich der bei einer Vermittlung anfallenden Transaktionskosten fehlt so der wirtschaftliche Anreiz.
Praxisrelevanz
Im angelsächsischen Raum, wo gesetzliche Rückkaufswerte niedriger ausfallen, ist der Zweitmarkt ein etabliertes Instrument der Liquiditätsbeschaffung für Versicherungsnehmer und zugleich Grundlage strukturierter Anlageprodukte für institutionelle Investoren.
Zwischenbestand
Synonyme: Interim Portfolio
Der Zwischenbestand ist der Bestand an deutschen Lebensversicherungsverträgen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 1.1.1998 abgeschlossen wurden und gesondert vom Alt- und Neubestand geführt werden.
Einordnung
Die deutsche Lebensversicherungsaufsicht unterscheidet traditionell zwischen Altbestand (vor der Deregulierung 1994 abgeschlossene Verträge), Neubestand (danach abgeschlossene Verträge) und dem Zwischenbestand für Verträge aus der Übergangszeit vom 1.1.1995 bis zum 1.1.1998. Für den Zwischenbestand gilt grundsätzlich das neue Aufsichtsrecht.
Besonderheit
Aus Gründen der periodengerechten Abgrenzung werden Zwischenbestandsverträge gesondert geführt, sofern sie nach denselben Grundsätzen und Rechnungsgrundlagen kalkuliert wurden wie die Tarife des Altbestands. Im Sinne der Mindestzuführungsverordnung zur Überschussbeteiligung gelten sie dann als Verträge des Altbestands.
Praxisrelevanz
Die Klassifizierung als Zwischenbestand ist für die Berechnung der Mindestzuführung zur Überschussbeteiligung und für aufsichtliche Meldungen deutscher Lebensversicherer relevant, spielt jedoch für Neuabschlüsse keine Rolle mehr, da der betreffende Zeitraum lange abgeschlossen ist.