Begriff

Zeitwert

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Der Zeitwert ist der Neuwert einer Sache abzüglich der Wertminderung durch Alter, Abnutzung oder technischen Fortschritt und bildet in der Sachversicherung die Bemessungsgrundlage, wenn nicht zum Neuwert versichert ist.

Abgrenzung zum Neuwert

Während der Neuwert die Wiederbeschaffungskosten einer Sache im Zustand als neu abbildet, berücksichtigt der Zeitwert zusätzlich Alter, Verschleiss und – bei modeabhängigen oder technisch überholten Gütern – den Fortschritt. In der gewerblichen und industriellen Sachversicherung sowie in der Transportversicherung ist der Zeitwert regelmässig dann massgeblich, wenn kein Neuwertzuschlag vereinbart wurde oder eine vertragliche Zeitwertregulierung greift, etwa unterhalb einer bestimmten Restwertgrenze.

Ermittlung

Die Bezifferung erfolgt durch Sachverständigengutachten, die Alter, Zustand, Nutzungsdauer und Marktlage der betroffenen Sache berücksichtigen. Bei Gebäuden wird häufig ein Abschlag in Prozent des Neuwerts ausgewiesen.

Praxishinweis

Beim Wechsel von einer Neuwert- zu einer Zeitwertversicherung – etwa bei Vertragsumstellungen nach Eigentümerwechsel – besteht eine Aufklärungspflicht über die Folgen für die Entschädigungshöhe im Schadenfall. Fehlende oder unvollständige Beratungsdokumentation kann zu einer Beweislastumkehr zulasten des Versicherers führen.

Gesetzliche Grundlage

  • CH: Art. 69–71 VVG (Versicherungswert)