Altersvermögensgesetz (AVmG)
Das Altersvermögensgesetz von 2001 begründete die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland und führte die sogenannte Riester-Rente ein.
Regulatorische Grundlagen und Aufsichtsrecht mit Geltungsbereich und Praxisrelevanz.
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Das Altersvermögensgesetz von 2001 begründete die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland und führte die sogenannte Riester-Rente ein.
Das ATSG (SR 830.1) ist das schweizerische Rahmengesetz, das für die Sozialversicherungen des Bundes einheitliche Begriffe (Krankheit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Hilflosigkeit), ein gemeinsames Verwaltungsverfahren sowie die Koordination und Überentschädigungsregeln zwischen den Versicherungszweigen festlegt.
Der COGSA ist ein US-amerikanisches Gesetz aus dem Jahr 1936, das die Haftung von Verfrachtern für Ladungsschäden bei internationalen Seetransporten regelt und diese Haftung regelmässig auf einen festen Betrag pro Frachtstück begrenzt.
Die DSGVO ist die EU-weit unmittelbar geltende Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, die für Versicherer aufgrund der umfangreichen Verarbeitung sensibler Gesundheits- und Risikodaten besondere Bedeutung hat.
FATCA ist ein US-Gesetz, das ausländische Finanzinstitute, einschliesslich bestimmter Lebensversicherer, zur Meldung von Konten US-amerikanischer Steuerpflichtiger verpflichtet.
FIDA (Financial Data Access) ist der EU-Verordnungsentwurf, der Open Finance auf die Versicherungswirtschaft ausweitet: Kundinnen und Kunden erhalten ein Recht auf Zugriff auf ihre Finanz- und Versicherungsdaten, Data Holder müssen diese über standardisierte APIs bereitstellen.
Das FinDAG ist das deutsche Gesetz, das die BaFin errichtet und deren Organisation, Finanzierung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden regelt.
Die Insurance Distribution Directive (IDD) ist die EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb; sie regelt Registrierung, Wohlverhaltenspflichten, Informationspflichten und Produktaufsicht für alle Vertriebskanäle.
IFRS 17 ist der internationale Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge, der eine einheitliche, marktkonsistente Bewertung und Ergebnisdarstellung über die gesamte Vertragslaufzeit vorschreibt.
Das KVG ist das schweizerische Bundesgesetz über die Krankenversicherung, das die obligatorische Grundversicherung sowie deren Aufsicht regelt.
Die MaGo sind ein Rundschreiben der BaFin, das die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Governance-System deutscher Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz konkretisiert.
Die PRIIPs-Verordnung verpflichtet Anbieter verpackter Anlageprodukte, einschliesslich fondsgebundener Lebensversicherungen, zur Erstellung eines standardisierten Basisinformationsblatts für Kleinanleger.
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) vom 7. August 1996 ist die gesetzliche Grundlage der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung; es regelt Versichertenkreis, Versicherungsfälle (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit), Prävention, Heilbehandlung, Geldleistungen wie Verletztengeld und Verletztenrente, die Haftungsablösung des Arbeitgebers sowie Organisation und Finanzierung durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Solvency II ist das risikobasierte Aufsichtsregime der EU für Versicherer und Rückversicherer; es regelt Kapitalanforderungen, Governance und Berichtspflichten in drei Säulen.
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20) ist die gesetzliche Grundlage der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz; es regelt Versichertenkreis, Versicherungsfälle (Berufsunfall, Nichtberufsunfall, Berufskrankheit), Sach- und Geldleistungen, Durchführungsorganisation und Finanzierung.
Das schweizerische Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt Zulassung, Solvenz (SST) und Verhaltenspflichten der Versicherer sowie die Registrierung der Versicherungsvermittler; Aufsichtsbehörde ist die FINMA.
Das österreichische Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) regelt Zulassung, Solvenz (Solvency II) und Geschäftsorganisation der Versicherer; Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 koordiniert die Systeme der sozialen Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten – und über das Freizügigkeitsabkommen (Anhang II) sowie das EFTA-Übereinkommen auch der Schweiz –, indem sie festlegt, welches nationale Recht für grenzüberschreitend tätige Personen gilt, Versicherungszeiten zusammenrechnet und Leistungen exportierbar macht; sie wird durch die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 ergänzt und ersetzt seit 1. Mai 2010 die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz ist das zentrale deutsche Gesetz zur staatlichen Aufsicht über Versicherungsunternehmen und setzt unter anderem die europäische Solvency-II-Richtlinie um.
Das österreichische Maklergesetz regelt die Rechtsstellung, Pflichten und Haftung von Versicherungsmaklern gegenüber ihren Kunden und grenzt die Maklertätigkeit von der des Versicherungsagenten ab.
Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) regelt das privatrechtliche Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und ist damit das zentrale Vertragsrecht der Versicherungsbranche.
Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt das privatrechtliche Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, insbesondere Anzeigepflichten, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung sowie die Leistungspflicht des Versicherers.
Das schweizerische Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt das privatrechtliche Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer – von der Anzeigepflicht über Prämien bis zur Leistung im Schadenfall.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) reformierte zum 1.1.2017 die soziale Pflegeversicherung in Deutschland durch die Umstellung der drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade und einen neu definierten Pflegebedürftigkeitsbegriff.