Begriff

Sonderkündigungsrechte

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Sonderkündigungsrechte berechtigen Versicherer oder Versicherungsnehmer, einen Versicherungsvertrag ausserhalb der ordentlichen Fälligkeit vorzeitig zu beenden, etwa nach einem Schadenfall oder bei Eigentümerwechsel der versicherten Sache.

Begriff

Sonderkündigungsrechte sind gesetzlich oder vertraglich eingeräumte Möglichkeiten, einen Versicherungsvertrag ausserhalb der ordentlichen Kündigungsfrist zum Ablauf vorzeitig zu beenden, wenn ein bestimmter, im Gesetz oder in den Versicherungsbedingungen definierter Anlass eintritt. Die praktisch wichtigste Ausprägung ist die Schadenfallkündigung: Nach Eintritt und Regulierung eines Schadenfalls steht sowohl dem Versicherer als auch dem Versicherungsnehmer regelmässig ein zeitlich befristetes, paritätisches Kündigungsrecht zu, um die Fortsetzung eines für eine Seite unattraktiv gewordenen Vertragsverhältnisses zu vermeiden.

Weitere Ausprägungen

Die Besitzwechselkündigung erlaubt es dem Erwerber einer versicherten Sache (z.B. eines Fahrzeugs oder Gebäudes), einen mit dem Kauf automatisch auf ihn übergegangenen Versicherungsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu beenden, wenn er die Fortführung nicht wünscht; dem Versicherer steht regelmässig ein spiegelbildliches Kündigungsrecht gegenüber dem neuen Eigentümer zu. Die Verbraucherkündigung wiederum räumt Konsumenten – unabhängig vom Vorliegen eines besonderen Anlasses – nach Ablauf einer gesetzlichen Mindestbindungsfrist ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende jedes Versicherungsjahres ein, um übermässig lange Vertragsbindungen zu verhindern.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Für die Vertragsbetreuung ist die Kenntnis der jeweils anwendbaren Sonderkündigungsrechte wichtig, um Kunden nach einem Schadenfall oder bei einem Eigentümerwechsel korrekt über ihre Handlungsoptionen zu informieren; für Versicherer ist die Schadenfallkündigung zugleich ein Instrument der Risikosteuerung bei Verträgen mit unerwartet hoher Schadenlast.