Regulierung

VersVG (Versicherungsvertragsgesetz Österreich)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-01 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) regelt das privatrechtliche Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer und ist damit das zentrale Vertragsrecht der Versicherungsbranche.

Regelungsgegenstände

Das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) von 1958 normiert das privatrechtliche Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer in Österreich: die vorvertragliche Anzeigepflicht und die Folgen ihrer Verletzung, die Gefahrenerhöhung während der Vertragslaufzeit, die Abwendungs- und Minderungspflicht im Schadenfall (Rettungspflicht), Fälligkeit und Verjährung von Leistungsansprüchen sowie die allgemeinen und besonderen Bestimmungen für die einzelnen Versicherungszweige (Schadenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung). Ergänzt wird das VersVG durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der einzelnen Versicherer, die den gesetzlichen Rahmen im Einzelvertrag ausfüllen.

Zwingendes und dispositives Recht

Ein grosser Teil der Bestimmungen des VersVG ist zugunsten des Versicherungsnehmers relativ zwingend ausgestaltet, das heisst, von den AVB darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden; für Grossrisiken und im unternehmerischen Bereich besteht demgegenüber weitergehende Vertragsfreiheit. Verbrauchern steht insbesondere ein 14-tägiges Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) nach Vertragsabschluss zu.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Als lex specialis zum allgemeinen Zivilrecht (ABGB) bildet das VersVG die rechtliche Grundlage für praktisch jeden in Österreich abgeschlossenen Versicherungsvertrag; Vermittler und Berater müssen die zwingenden Bestimmungen kennen, um Kunden über Obliegenheiten, Rücktrittsrechte und Fristen korrekt aufzuklären. Anders als das VAG, das die Unternehmensaufsicht regelt, betrifft das VersVG unmittelbar die Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Vertragsverhältnis.

Gesetzliche Grundlage

  • AT: Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)