VAG / FINMA-Versicherungsaufsicht
Das schweizerische Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt Zulassung, Solvenz (SST) und Verhaltenspflichten der Versicherer sowie die Registrierung der Versicherungsvermittler; Aufsichtsbehörde ist die FINMA.
Kernelemente
Das VAG verlangt eine Bewilligung für den Geschäftsbetrieb, ausreichende Solvenz nach dem Schweizer Solvenztest (SST), organisatorische Anforderungen (Governance, Risikomanagement, verantwortlicher Aktuar) und gebundenes Vermögen zur Sicherstellung der Ansprüche aus Versicherungsverträgen.
Revision 2024
Die revidierte Fassung bracht kundenschutzbasierte Differenzierungen: Erleichterungen im Geschäft mit professionellen Versicherungsnehmern, ein Gesuchsverfahren für innovative Modelle, Regeln zur Sanierung sowie neue Verhaltens- und Ausbildungspflichten für Vermittler, einschliesslich der Unterscheidung gebundener und ungebundener Vermittler.
Relevanz für Unternehmen
Broker müssen im FINMA-Register eingetragen sein; Captives unterliegen der Aufsicht mit angepassten Anforderungen. Der Abschluss bei nicht zugelassenen ausländischen Versicherern ist nur in engen Ausnahmen zulässig.
Gesetzliche Grundlage
- CH: Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG, SR 961.01)