Konzernstruktur und Beteiligungen
Konzernstruktur und Beteiligungen erfassen die Beteiligungskette, Tochtergesellschaften, Joint Ventures und ausländischen Gesellschaften des Antragstellers – eine in D&O- und Umbrella-Anträgen regelmässig abgefragte Angabe.
- Kategorie
- Finanzen/Governance
- Datentyp
- Text
- Risikotreiber
- Schadenhöhe, Kumul
- Wirkung auf Underwriting
- Prämie, Sublimite, Ausschluss, Auflage/Obliegenheit
Typische Antragsfragen
- Bitte legen Sie ein aktuelles Konzernorganigramm mit allen Tochtergesellschaften, Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen samt Beteiligungsquoten vor.
- Sind Tochtergesellschaften oder Joint Ventures ausserhalb der Heimatjurisdiktion des Antragstellers domiziliert, und in welchen Ländern?
- Gab es innerhalb der letzten 12 Monate Akquisitionen, Veräusserungen oder Restrukturierungen innerhalb des Konzerns?
Nachweise
- Konzernorganigramm
- Aktionärsregister
- Unterlagen zu jüngsten M&A- oder Restrukturierungsvorgängen
Warum relevant für das Underwriting
Die Konzernstruktur definiert den tatsächlichen Umfang des zu versichernden Risikos, da sich die meisten D&O- und Umbrella-Programme automatisch bis zu einem gewissen Grad auf Tochtergesellschaften erstrecken. Ein komplexer Konzern mit zahlreichen Tochtergesellschaften, Joint Ventures und ausländischen Gesellschaften vervielfacht die Rechtsordnungen und Aufsichtsregime, auf die die Deckung reagieren muss, während Minderheitsbeteiligungen die Frage nach dem versicherbaren Interesse aufwerfen. Underwriter benötigen die vollständige Struktur, um zu bestimmen, welche Gesellschaften mitversichert sind und wo sich Kumulrisiken ergeben könnten.
Erfassung und Nachweise
Antragsteller legen ein aktuelles Konzernorganigramm mit Beteiligungsquoten vor, benennen Tochtergesellschaften ausserhalb der Heimatjurisdiktion und legen jüngste Akquisitionen, Veräusserungen oder Restrukturierungen offen. Underwriter gleichen die Struktur mit dem Aktionärsregister und Unterlagen zu M&A-Vorgängen ab, wobei sie besonderes Augenmerk auf neu erworbene Gesellschaften legen, die undeklarierte Altlasten einbringen könnten.
Wirkung auf Deckung, Prämie und Bedingungen
Einfache, vollständig gehaltene Konzernstrukturen lassen sich am einfachsten ohne Einschränkungen bepreisen. Komplexe Strukturen mit Joint Ventures, Minderheitsbeteiligungen oder Tochtergesellschaften in Jurisdiktionen mit abweichenden Regimen führen zu spezifischen Einschlussklauseln, Sublimiten für ausländische Tochtergesellschaften oder Ausschlüssen für neu erworbene Gesellschaften bis zum Abschluss der Prüfung. Häufige oder nicht offengelegte Restrukturierungen können zudem zur Meldepflicht künftiger Konzernänderungen führen.
Massnahmen
Ein genaues, regelmässig aktualisiertes Konzernorganigramm sowie die proaktive Meldung von Akquisitionen und neuen Joint Ventures ermöglichen es, die Deckung anzupassen, bevor eine Lücke entsteht. Eine klare Governance über die Aufsicht der Tochtergesellschaften hilft Versicherern, den Konzern als kohärent gesteuertes Risiko zu betrachten, was eine breitere automatische Mitversicherung unterstützt.