Begriff

UVG (Obligatorische Unfallversicherung)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das UVG regelt die obligatorische Versicherung der Arbeitnehmenden in der Schweiz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten.

Begriff

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet Arbeitgeber, sämtliche Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen (BU), Nichtberufsunfällen (NBU) und Berufskrankheiten zu versichern. Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig sind, sind zusätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert; bei geringerem Beschäftigungsgrad gilt die NBU-Deckung in der Regel über die Krankenversicherung.

Leistungen und Durchführung

Das UVG deckt Heilungskosten, Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidenrenten bei bleibenden Erwerbseinbussen, die Integritätsentschädigung bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität sowie Hinterlassenenrenten. Durchgeführt wird die obligatorische Unfallversicherung durch die SUVA für einen gesetzlich definierten Kreis von Betrieben (insb. gewerblich-industrielle Betriebe) sowie durch private Unfallversicherer und Krankenkassen für die übrigen Betriebe.

Bedeutung für die Versicherungspraxis

Da das UVG bei Unfällen umfassende Leistungen erbringt, die häufig grosszügiger ausfallen als die entsprechenden Leistungen der Krankenversicherung bei Krankheit, ist die exakte Abgrenzung zwischen Unfall und Krankheit sowie zwischen Berufs- und Nichtberufsunfall für die Leistungskoordination von grosser praktischer Bedeutung. Zusatzversicherungen (UVG-Zusatzversicherung) können Lohnbestandteile über der UVG-Höchstgrenze sowie zusätzliche Komfortleistungen abdecken.