Drei-Säulen-Konzept
Das Drei-Säulen-Konzept ist die verfassungsrechtlich verankerte Grundstruktur der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, bestehend aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge.
Begriff
Das Drei-Säulen-Konzept bildet die in der Bundesverfassung verankerte Grundstruktur der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Es gliedert sich in die staatliche Vorsorge (erste Säule: AHV/IV/EL), die berufliche Vorsorge (zweite Säule: BVG) und die private Vorsorge (dritte Säule: Säule 3a und 3b), die zusammen eine angemessene Deckung der finanziellen Bedürfnisse im Alter, bei Invalidität und im Todesfall sicherstellen sollen.
Funktion der einzelnen Säulen
Die erste Säule bezweckt die Existenzsicherung nach dem Solidaritätsprinzip (Umlageverfahren) für die gesamte Bevölkerung. Die zweite Säule soll zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen und wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Die dritte Säule dient der individuellen Ergänzung nach persönlichem Bedarf und finanziellen Möglichkeiten, wobei die Säule 3a steuerlich gefördert und gebunden, die Säule 3b hingegen frei verfügbar ist.
Bedeutung für die Vorsorgeberatung
Das Drei-Säulen-Konzept bildet den systematischen Ausgangspunkt jeder ganzheitlichen Vorsorge- und Risikoanalyse: Erst durch die Gegenüberstellung der zu erwartenden Leistungen aus allen drei Säulen mit dem individuellen Absicherungsbedarf lassen sich Deckungslücken bei Invalidität, Todesfall und im Alter systematisch identifizieren und mit geeigneten privaten Versicherungslösungen schliessen.