AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die AHV ist die erste Säule der schweizerischen Altersvorsorge und bezweckt als obligatorische Volksversicherung die Sicherung des Existenzbedarfs im Alter sowie beim Tod des Ernährers.
Begriff
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet die erste Säule des schweizerischen Vorsorgesystems und ist als obligatorische Volksversicherung für praktisch die gesamte in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Bevölkerung ausgestaltet. Sie bezweckt, den Existenzbedarf im Alter (Altersrente) sowie beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils (Hinterlassenenrente für Witwen, Witwer und Kinder) angemessen zu sichern, und wird nach dem Umlageverfahren finanziert: Die laufenden Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren direkt die laufenden Renten.
Finanzierung und Leistungen
Die AHV wird durch Lohnbeiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern, Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen sowie durch Beiträge der öffentlichen Hand finanziert. Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Beitragsdauer und dem durchschnittlen massgebenden Einkommen; fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Ergänzt wird die AHV durch die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO), die auf denselben organisatorischen Strukturen (Ausgleichskassen) aufbauen.
Bedeutung für die Vorsorgeberatung
Da die AHV-Rente allein regelmässig nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, kommt ihr im Rahmen der Gesamtvorsorgeberatung primär die Funktion der Existenzsicherung zu, während die berufliche Vorsorge (2. Säule, BVG) und die private Vorsorge (3. Säule) den Lebensstandard sichern beziehungsweise individuelle Bedürfnisse abdecken sollen. Für Versicherungsvermittler ist die Kenntnis der AHV-Grundlagen zentral, da viele Personenversicherungsprodukte (z.B. Erwerbsausfallversicherungen) auf die Leistungen der AHV abgestimmt und koordiniert werden müssen.