UVG-Taggeld
Das UVG-Taggeld ist der Erwerbsersatz der schweizerischen Unfallversicherung bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit; es beträgt nach Art. 17 UVG bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des versicherten Verdienstes und wird ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder bis zum Rentenbeginn ausgerichtet.
Funktion und Höhe
Ist die versicherte Person infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit voll oder teilweise arbeitsunfähig, hat sie Anspruch auf Taggeld (Art. 16 Abs. 1 UVG). Der Anspruch entsteht am dritten Tag nach dem Unfalltag (Art. 16 Abs. 2 UVG); für den Unfalltag und die zwei Folgetage schuldet der Arbeitgeber nach Art. 324b OR mindestens vier Fünftel des Lohns. Das Taggeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des versicherten Verdienstes, bei Teilarbeitsunfähigkeit wird es entsprechend gekürzt (Art. 17 Abs. 1 UVG). Berechnungsbasis ist der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn, umgerechnet auf einen Tagesverdienst (Jahresverdienst geteilt durch 365, Art. 25 UVV); beim Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von CHF 148’200 (Stand 2026) ergibt sich ein maximales Taggeld von rund CHF 325 pro Kalendertag. Das Taggeld wird für alle Kalendertage, also auch Wochenenden, ausgerichtet und ist AHV-pflichtig.
Dauer und Koordination
Der Anspruch endet mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn einer Invalidenrente oder mit dem Tod (Art. 16 Abs. 2 UVG); eine gesetzliche Höchstdauer besteht nicht. Bei Grobfahrlässigkeit im Nichtberufsunfall kann das Taggeld nach Art. 37 Abs. 2 UVG gekürzt werden. Das Taggeld wird in der Regel dem Arbeitgeber ausbezahlt, der den Lohn weiter ausrichtet. Die Lücke von 20 Prozent und Lohnanteile über dem Höchstbetrag lassen sich mit einer UVG-Zusatzversicherung schliessen.
Ländervergleich
In Deutschland tritt das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung erst nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung ein und beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoentgelt, längstens 78 Wochen. In Österreich leistet die gesetzliche Unfallversicherung kein Taggeld an Dienstnehmende; Erwerbsersatz erfolgt über Entgeltfortzahlung und Krankengeld der Krankenversicherung. Das UVG-Taggeld ist damit im Dreiländervergleich das früheste und am längsten laufende Erwerbsersatzinstrument.
Gesetzliche Grundlage
- CH: Art. 16 und 17 UVG
- CH: Art. 22 und 25 UVV (Berechnung des Taggeldes)
- CH: Art. 324b OR (Lohnfortzahlung bei obligatorischer Versicherung)