Obliegenheit (Policy Condition / Duty)
Eine Obliegenheit ist eine dem Versicherungsnehmer auferlegte Verhaltenspflicht, deren schuldhafte Verletzung nicht zu Schadenersatz, sondern zu Leistungskürzung oder Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
Begriff
Eine Obliegenheit ist eine dem Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag auferlegte Verhaltenspflicht, deren Verletzung – im Unterschied zur echten Rechtspflicht – nicht unmittelbar einen Schadenersatzanspruch des Versicherers auslöst, sondern als Sanktion zu einer Kürzung oder zum vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs des Versicherungsnehmers führen kann.
Arten von Obliegenheiten
Es wird zwischen vorvertraglichen Obliegenheiten (insbesondere der Anzeigepflicht bei Vertragsschluss), Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit (etwa das Verbot einer Gefahrerhöhung ohne Zustimmung des Versicherers) und Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (insbesondere Anzeige-, Auskunfts- und Schadenminderungspflichten) unterschieden. Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung unterscheiden sich je nach Kategorie und Verschuldensgrad.
Rechtsfolgen der Verletzung
Nach modernem Versicherungsvertragsrecht ist die vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers regelmässig nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit gerechtfertigt, wobei bei grober Fahrlässigkeit eine verschuldensabhängige, quotenmässige Kürzung der Leistung vorgesehen ist; bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Versicherer demgegenüber grundsätzlich zur vollen Leistung verpflichtet, sofern die Verletzung keinen relevanten Einfluss auf den Schadenfall hatte (Kausalitätsgegenbeweis).