Regulierung

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-08-31 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Das Versicherungsaufsichtsgesetz ist das zentrale deutsche Gesetz zur staatlichen Aufsicht über Versicherungsunternehmen und setzt unter anderem die europäische Solvency-II-Richtlinie um.

Begriff

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur staatlichen Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. In seiner heutigen Fassung setzt es massgeblich die europäische Solvency-II-Richtlinie in nationales Recht um.

Regelungsinhalte

Das VAG regelt unter anderem die Zulassungsvoraussetzungen für Versicherungsunternehmen, die Anforderungen an die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement, die Eigenmittelausstattung und Solvenzkapitalanforderungen, die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde sowie die Rechte und Pflichten der Unternehmensorgane.

Bedeutung

Als Aufsichtsgesetz verfolgt das VAG das Ziel, die Belange der Versicherten zu wahren und die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen. In Deutschland wird die Aufsicht nach dem VAG massgeblich durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt.

Gesetzliche Grundlage

  • DE: Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)