Begriff

Medical History Disregarded (MHD)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Medical History Disregarded (MHD) ist die Underwriting-Basis für Firmengruppenverträge in der internationalen Krankenversicherung, bei der der Versicherer auf jede Gesundheitsprüfung verzichtet und Vorerkrankungen der Mitarbeitenden ab dem ersten Tag mitversichert; sie wird marktüblich ab einer Mindestgruppengrösse von etwa 15 bis 20 Personen angeboten und ist die teuerste, aber inklusivste Underwriting-Variante.

Funktion

Bei Firmenverträgen mit ausreichender Grösse kann der Versicherer das Risiko über die Gruppe statt über die einzelne Person kalkulieren. Medical History Disregarded bedeutet, dass weder ein Gesundheitsfragebogen noch Arztberichte eingeholt werden und dass Erkrankungen, die vor dem Beitritt bestanden, nicht ausgeschlossen sind – im Unterschied zu Full Medical Underwriting (dauerhafter Ausschluss) und Moratorium (befristeter Ausschluss). Vorerkrankungen und laufende Behandlungen sind damit vom ersten Tag an im Rahmen des Leistungskatalogs gedeckt. Für den Arbeitgeber entfällt zudem die heikle Erhebung von Gesundheitsdaten der Mitarbeitenden, und die Aufnahme neuer Mitarbeitender wird zum reinen Verwaltungsakt. Der Preis dafür ist eine Prämie, die deutlich über der von FMU- oder Moratorium-Gruppen liegt, weil der Versicherer die Antiselektion nicht steuern kann; UK-Marktbeispiele zeigen für dieselbe Gruppe rund das Doppelte.

Voraussetzungen und Grenzen

MHD ist nur für Gruppenverträge erhältlich, nicht für Einzelpersonen. Die Mindestgrösse liegt marktüblich bei etwa 15 bis 20 versicherten Mitarbeitenden; kleinere Firmen erhalten Moratorium oder FMU, teils mit gruppenweiten Vereinfachungen. Auch unter MHD gelten die allgemeinen Ausschlüsse des Wordings, etwa für kosmetische Eingriffe, und bestimmte Leistungen wie Mutterschaft können mit Wartezeiten belegt sein. Da MHD in der internationalen Praxis häufig mit einer Deckungspflicht für alle berechtigten Mitarbeitenden verbunden ist («compulsory scheme»), schützt sich der Versicherer gegen die Auswahl nur kranker Personen.

Praxishinweis

Der wichtigste Nachteil zeigt sich beim Austritt: Beim Wechsel in eine Einzelpolice ist MHD nicht übertragbar; die Person wird neu geprüft, es sei denn, der Anbieter bietet ein Umwandlungsrecht mit Übernahme der bisherigen Bedingungen oder akzeptiert Continued Personal Medical Exclusions. Auch beim Wechsel des Gruppenversicherers ist vorab zu klären, ob der neue Anbieter MHD für die bestehende Gruppe fortführt.