Begriff

Expatriate-Versicherung (Entsandtenversicherung)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Expatriate-Versicherung ist die Absicherung von Mitarbeitenden, die für einen längeren, aber befristeten Zeitraum ausserhalb ihres Heimatlandes arbeiten, mit internationaler Kranken-, Unfall-, Assistance- und Lebensversicherung; sie unterscheidet zwischen klassischen Entsandten, Local-Plus-Verträgen und Third-Country Nationals.

Konzept

Als Expatriates gelten Mitarbeitende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend in ein anderes Land verlegen, ohne dort dauerhaft ansässig zu werden. Versicherungstechnisch ist die Abgrenzung zur Dienstreise entscheidend: Marktüblich wird ab rund 180 Tagen Auslandsaufenthalt pro Jahr nicht mehr von einer Reise, sondern von einer Entsendung gesprochen; ab diesem Punkt greift die Business-Travel-Deckung nicht mehr, und eine internationale Krankenvollversicherung (IPMI) wird nötig. IPMI-Wordings knüpfen den Versicherungsschutz ihrerseits an den Expatriate-Status – beispielsweise begrenzen die Cigna-Global-Policenregeln Behandlungen im Land der Staatsangehörigkeit auf 180 Tage pro Versicherungsjahr und behalten sich die Kündigung vor, wenn der Expatriate-Status entfällt.

Varianten

Der klassische Entsandte bleibt im Heimatvertrag und Heimatsozialversicherungssystem und erhält ein Auslandspaket (IPMI, Unfall, Leben, Assistance). Beim Local-Plus-Modell wird die Person lokal angestellt, erhält aber ergänzende internationale Leistungen, insbesondere IPMI. Third-Country Nationals arbeiten in einem Land, das weder Heimat- noch Konzernsitzland ist, wodurch Sozialversicherungsabkommen häufig fehlen und die private Deckung die einzige Absicherung bildet. Weitere Gruppen sind Rotationskräfte, Grenzgänger und mitreisende Familienangehörige, die in den meisten Wordings als Dependants mitversichert werden können.

Praxishinweis

Die Versicherungslösung muss mit der Sozialversicherungsunterstellung verzahnt werden: Innerhalb der EU/EFTA bleiben Entsandte nach Art. 12 VO (EG) 883/2004 bis 24 Monate im Herkunftssystem, was IPMI zur Ergänzung und nicht zum Ersatz macht. Ausserhalb des Abkommensraums oder bei Wegfall der Unterstellung wird IPMI zur Primärdeckung. Arbeitgeber sollten zudem Heimaturlaube, Rückkehr und Übergangsfristen regeln, damit keine Deckungslücke zwischen Entsendungs- und Heimatversicherung entsteht.

Gesetzliche Grundlage

  • EU: Art. 12 Abs. 1 (Entsendung bis 24 Monate)