Begriff

Continuation of Cover (Portabilität in der IPMI)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-02 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Continuation of Cover bezeichnet in der internationalen Krankenversicherung die Fortführung des bestehenden Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung – beim Wechsel des Versicherers durch Übernahme der bisherigen Bedingungen (Continued Personal Medical Exclusions, CPME), beim Austritt aus einem Gruppenvertrag durch ein Umwandlungsrecht in eine Einzelpolice und innerhalb der Police durch Verzicht auf Kündigung wegen Alters oder Schadenverlaufs; sie ist marktüblich an lückenlose Vorversicherung, Höchstalter und einen vergleichbaren Deckungsumfang gebunden.

Funktion

Krankenversicherungsschutz verliert mit jeder erneuten Risikoprüfung an Wert, weil zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen zu neuen Ausschlüssen werden. Continuation of Cover fasst die Mechanismen zusammen, die diesen Verlust verhindern. Erstens die Übernahme der bisherigen Bedingungen beim Anbieterwechsel: Unter Continued Personal Medical Exclusions übernimmt der neue Versicherer exakt die Ausschlüsse des Vorvertrags – nicht mehr und nicht weniger – und verzichtet auf ein neues Moratorium. AXA Global Healthcare verlangt dafür marktüblich zwölf Monate lückenlose Vorversicherung, den Nachweis der bisherigen Bedingungen per Versicherungsausweis, einen vergleichbaren Leistungsumfang und ein Eintrittsalter unter 80 Jahren; ein Wechsel aus Gruppenverträgen, auch mit MHD-Basis, ist möglich. Zweitens das Umwandlungsrecht («group leaver» oder «conversion»): Wer aus einem Firmenvertrag ausscheidet, kann bei vielen Anbietern innerhalb einer Frist in eine Einzelpolice desselben Versicherers wechseln, wobei die im Gruppenvertrag geltenden Bedingungen weitergeführt werden. Drittens die Verlängerungsgarantie innerhalb der Police: Viele IPMI-Wordings sichern die jährliche Erneuerung unabhängig von Alter und Schadenverlauf zu.

Grenzen

CPME ist eine Ermessensentscheidung des aufnehmenden Versicherers, keine gesetzliche Pflicht; sie muss vor Kündigung des Altvertrags beantragt werden. Höchstalter begrenzen den Wechsel, wobei ältere Personen häufig nur noch über FMU oder aus einem Gruppenvertrag heraus aufgenommen werden. Die Zusage bezieht sich auf die Ausschlüsse, nicht auf Prämie, Deckungsbereich oder Leistungslimiten des neuen Produkts.

Praxishinweis

Bei Ausschreibungen von Gruppenverträgen gehören die Fortführung des Underwritings für den Bestand, das Umwandlungsrecht für Austretende und das Höchstalter der Erneuerung zu den entscheidenden Vergleichskriterien. Versicherte sollten vor jedem Wechsel eine Bestätigung der lückenlosen Deckung («certificate of continuous cover») einholen.