Annullierung, Reiseabbruch und Verspätung (Trip Cancellation & Curtailment)
Der Baustein Annullierung, Reiseabbruch und Verspätung der Geschäftsreiseversicherung erstattet Stornokosten, nicht genutzte Reiseleistungen und Mehrkosten für Rück- oder Weiterreise, wenn eine Geschäftsreise wegen eines versicherten Ereignisses – Krankheit, Unfall, Tod, Elementarereignis, Unruhen, Streik, Absage des Geschäftstermins – nicht angetreten, abgebrochen oder verspätet fortgesetzt werden kann.
Funktion
Der Baustein sichert die finanziellen Folgen ab, wenn eine gebuchte Geschäftsreise nicht wie geplant stattfindet. Bei der Annullierung übernimmt der Versicherer die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Flüge, Hotels und Veranstaltungen; die Deckung beginnt mit der Buchung und endet mit dem Reiseantritt. Beim Reiseabbruch werden die anteiligen Kosten nicht genutzter Leistungen sowie die Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise erstattet, bei Verspätung oder verpasstem Anschluss die notwendigen Aufwendungen für Umbuchung, Unterkunft und Verpflegung, häufig erst nach einer Karenz von einigen Stunden. Versicherte Auslöser sind nach dem ERV-Wording unter anderem schwere Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person, einer mitreisenden oder nahestehenden Person oder der Stellvertretung am Arbeitsplatz, Streik, Unruhen, Epidemien oder Elementarereignisse am Zielort mit offizieller Reisewarnung, schwere Schäden am Eigentum zu Hause, Ausfall des Transportmittels sowie – als Besonderheit der Geschäftsreise – die Absage des Termins durch den Geschäftspartner.
Abgrenzung
Ausgeschlossen sind regelmässig Ereignisse, die bei Buchung bereits eingetreten oder erkennbar waren, Absagen durch den Leistungsträger selbst, Annullierungen ohne ärztliche Indikation, geplante Behandlungen und Komplikationen bekannter Leiden sowie Krieg, Terror und behördliche Anordnungen, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen. Im Unterschied zur privaten Reiserücktrittsversicherung ist die Versicherungssumme im Firmenvertrag oft je Reise und Jahr limitiert, und der Anspruch steht dem Arbeitgeber als Kostenträger zu.
Praxishinweis
Da viele Geschäftsreisen kurzfristig gebucht und flexibel storniert werden, ist der Nutzen des Bausteins an die Buchungspolitik zu koppeln; flexible Tarife und Kreditkartenversicherungen können Doppelungen erzeugen.