Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen müssen nach Zoneneinteilung, Zündschutzart und Temperaturklasse ausgewählt und wiederkehrend inspiziert werden, da bereits ein einzelnes ungeeignetes oder beschädigtes Gerät als Zündquelle für eine Explosion ausreicht.
Auswahl der Betriebsmittel
Für jede Zone einer explosionsgefährdeten Anlage muss elektrisches Betriebsmittel mit passender Zündschutzart (z. B. druckfeste Kapselung, Eigensicherheit, erhöhte Sicherheit), Gerätekategorie und Temperaturklasse ausgewählt werden. Die Zuordnung ergibt sich aus dem Zonenplan und dem Explosionsschutzdokument der Anlage; sie ist Voraussetzung dafür, dass ein Gerät im Normalbetrieb und bei den zu erwartenden Betriebsstörungen nicht selbst zur Zündquelle wird.
Instandhaltung und Inspektion
Anders als bei konventionellen Elektroinstallationen genügt eine einmalige korrekte Auswahl nicht: Gehäusedichtungen, Kabeleinführungen und Anschlussklemmen von Ex-Betriebsmitteln müssen wiederkehrend nach einem gestuften Regime aus Sicht-, Nah- und Detailprüfung kontrolliert werden, da bereits eine gelöste Verschraubung oder eine beschädigte Dichtung den Zündschutz aufheben kann. Reparaturen und Ersatzteile dürfen nur durch dafür qualifiziertes Personal und mit für die jeweilige Zündschutzart zugelassenen Komponenten erfolgen.
Versicherungsrelevanz
Bei der technischen Risikobesichtigung von Anlagen mit explosionsfähiger Atmosphäre prüfen Versicherer gezielt, ob die installierten elektrischen Betriebsmittel dem aktuellen Zonenplan entsprechen und ob ein dokumentiertes Prüf- und Instandhaltungsregime eingehalten wird. Nicht zertifizierte, veraltete oder unsachgemäss reparierte Ex-Betriebsmittel gelten als schwerwiegender Mangel mit unmittelbarem Bezug zur Explosionsgefahr.
Gesetzliche Grundlage
- EU: Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie) – Geräte und Schutzsysteme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen